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25. Oktober 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Einbürgerung: Französischkenntnisse erhalten mehr Gewicht

Anfang Jahr trat die totalrevidierte Bürgerrechtsgesetzgebung auf Kantons- und Bundesebene in Kraft. Die Revisionen machen eine Totalrevision des städtischen Einbürgerungsreglements notwendig. Für die Erteilung des Bürgerrechts soll in der Stadt Bern neu auch ein Sprachnachweis in Französisch anerkannt werden. Der Gemeinderat hat das revidierte städtische Einbürgerungsreglement zuhanden des Stadtrats verabschiedet.

Auf Stufe Kanton und Bund wurden die Rechtsgrundlagen für Einbürgerungen per Anfang Jahr revidiert. Deshalb muss auch das städtische Reglement von 2002 über die Erteilung und Zusicherung des Bürgerrechts der Stadt Bern, kurz Einbürgerungsreglement genannt, totalrevidiert werden. Der Gemeinderat hat das neue Reglement zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Am schweizerischen Einbürgerungsentscheid sind die Behörden von Gemeinde, Kanton und Bund beteiligt. Im dreistufigen Einbürgerungsverfahren kommt dem Verfahren auf Gemeindeebene die grösste Bedeutung zu, denn es ist die Grundlage für alle weiteren Verfahrensschritte auf Kantons- und Bundesebene.

Die Stadt Bern hat sich stets für unkomplizierte, faire und schnelle Einbürgerungsverfahren eingesetzt. Das revidierte Einbürgerungsreglement besteht aus zwölf Artikeln und ist wesentlich schlanker als das aktuelle Reglement. Einerseits soll das Verfahren für die rechtsanwendenden Behörden sowie die Gesuchstellenden so möglichst einfach gestaltet werden. Andererseits wird damit die hohe Regelungsdichte von kantonalem Recht und Bundesrecht berücksichtigt.  

Französisch wird stärker gewichtet

Neu enthält das Reglement einen Artikel der besagt, dass Ausländerinnen und Ausländer über gute mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse in Deutsch oder Französisch verfügen müssen. Damit entspricht der Gemeinderat einer Motion des Stadtrats, wonach neben Deutsch als Amtssprache des Verwaltungskreises der Einbürgerungsgemeinde auch entsprechende Kenntnisse der zweiten Amtssprache Französisch zugelassen werden sollen. Bisher mussten Gesuchstellende gestützt auf übergeordnetes Recht zwingend ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Mit der Anpassung des Reglements ist neu auch ein Sprachnachweis in Französisch möglich.

Die Zweisprachigkeit wird in der Stadt Bern, insbesondere auch im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Zentrum der Hauptstadtregion, gepflegt. Aus Sicht des Gemeinderats ist es für eine weltoffene und moderne Stadt daher erstrebenswert, wenn der Zweisprachigkeit des Kantons Bern auch im Rahmen von Einbürgerungsverfahren Nachdruck verliehen wird. Diese zusätzliche Möglichkeit wird nur mit einer Erhöhung der personellen Ressourcen möglich sein. Der Gemeinderat wird dem Stadtrat zu gegebener Zeit die notwendigen Mittel beantragen.

Gemeinderat der Stadt Bern

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