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14. Dezember 2023 | Gemeinderat, Direktionen

Kita-Kosten: Stadt will Familien mit tiefen Einkommen entlasten

Der Gemeinderat möchte Familien mit tieferen Einkommen in Bezug auf die Kita-Kosten finanziell stärker entlasten. Der allgemeine Zuschlag der Stadt soll darum für diese Familien erhöht und insgesamt einkommensabhängig gestaffelt werden. Dies hat der Gemeinderat im vergangenen August angekündigt. Die entsprechende Teilrevision des Betreuungsreglements legt er nun dem Stadtrat vor.

In den letzten Jahren sind die Kita-Kosten stark angestiegen. Dieser Anstieg wirkt sich stärker auf das Budget von Familien mit kleineren als auf Familien mit höheren Einkommen aus. Um die Kostenerhöhungen für die Familien abzufedern, gibt es Zusatzleistungen der Stadt. Diese Zusatzleistungen sollen nun angepasst werden, damit sie ihr Ziel, einkommensschwächere Familien zu entlasten, noch besser erfüllen und allen Kindern den Zugang zur Kitabetreuung gewähren.

Die Vorschläge für die Teilrevision des Betreuungsreglements mit den Anpassungen der Zuschläge, die im August vorgestellt worden sind (Medienmitteilung vom 24. August 2023), waren zwischen dem 24. August und dem 25. Oktober 2023 in einer breiten Vernehmlassung. Die Rückmeldungen waren mehrheitlich positiv. Der Gemeinderat hat die Teilrevision des Betreuungsreglements nun entsprechend der Vernehmlassungsresultate überarbeitet und an den Stadtrat verabschiedet.

Gestaffelter Zuschlag bis Einkommen von 140'000 Franken

Bisher gibt die Stadt pro Betreuungstag in einer Kita einen pauschalen Zuschlag von 11 Franken. Dies gilt für alle Familien gleichermassen bis zu einem massgebenden Einkommen von 160'000 Franken. Dieser Zuschlag soll für Familien mit tieferen Einkommen erhöht werden. Insgesamt soll der Zuschlag einkommensabhängig gestaffelt werden. Der Zuschlag für Familien mit einem massgebenden Einkommen bis 43'000 Franken soll von 11 auf 31 Franken pro Betreuungstag erhöht werden. Betroffenen mit geringeren Einkommen soll auf diese Weise die Zugänglichkeit zur familienexternen Betreuung erleichtert werden. Für höhere Einkommen soll er linear abgestuft und neu nur noch bis zu einem maximalen massgebenden Einkommen von 140'000 Franken ausbezahlt werden.

Die vom Gemeinderat vorgeschlagene Obergrenze von 120'000 Franken wurde in der Vernehmlassung kritisiert. Es wurde befürchtet, dass damit der Mittelstand zu stark belastet und somit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Erwerbstätigkeit der Frauen erschwert würden. Darum setzte der Gemeinderat den Grenzwert in der zuhanden des Stadtrates verabschiedeten Vorlage neu auf 140'000 Franken fest.

«Bébé-Zuschlag» wird reduziert

Gleichzeitig soll der Zuschlag für Kinder unter zwölf Monaten von maximal 50 auf maximal 20 Franken reduziert werden. Denn die Kita-Tarife für die Bébés wurden nach dem Wechsel der Stadt zum kantonalen Betreuungsgutscheinsystem am 1. Januar 2021 entgegen den Erwartungen nur moderat erhöht. Dagegen wird der Zuschlag in dieser Altersgruppe weiterhin bis zu einem maximalen massgebenden Einkommen von 160'000 Franken entrichtet, um die höheren Betreuungskosten für Bébés abzufedern.

Keine Mehrkosten erwartet

Die Änderungen können ohne Mehrkosten gegenüber dem heutigen System umgesetzt werden. Einerseits ist dies dem tieferen Zuschlag für Kinder unter zwölf Monaten zu verdanken. Andererseits führen die sinkende Nachfrage nach Betreuungsgutscheinen und das abnehmende durchschnittliche Betreuungspensum dazu, dass eine Unterschreitung der für 2024 budgetierten Mittel erwartet wird.

Von den Änderungen sind alle Familien in der Stadt Bern betroffen, welche ihre Kinder mit einem Betreuungsgutschein vergünstigt in einer Kita oder bei einer Tagesfamilienorganisation in Bern betreuen lassen. Nicht betroffen von den Anpassungen ist die Mahlzeitenvergünstigung.

Monitoring zeigt Handlungsbedarf

Die Teilrevision des Betreuungsreglements geht zurück auf ein Monitoring in Zusammenhang mit dem Wechsel der Stadt zum kantonalen Betreuungsgutscheinsystem am 1. Januar 2021. Das Monitoring hatte gezeigt, dass die städtischen Zusatzleistungen die Kostenerhöhungen aufgrund dieses Wechsels insbesondere bei tiefen Einkommen nicht abzufedern vermochten. Der Zugang zur Bildung und die Chancengerechtigkeit sind jedoch Teil der Legislaturziele 2021-2024 des Gemeinderates. Dazu gehört, den Besuch einer Kita möglichst allen Kindern zugänglich zu machen. Die familienergänzende Betreuung ermöglicht einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Elternteile. Andererseits trägt sie zur Frühförderung der Kinder und damit zur Chancengerechtigkeit bei. Neben einem genügenden Platzangebot sind erschwingliche Elternbeiträge eine wichtige Voraussetzung, dass alle Kinder Zugang zum Betreuungsangebot haben.

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Titel
Vortrag an den Stadtrat (PDF, 293.5 KB)

Gemeinderat der Stadt Bern

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