Mehr preisgünstige Wohnungen in lebendigem Mädergut
Im Mädergut in Bümpliz soll das Potenzial für mehr als doppelt so viele, überwiegend preisgünstige Wohnungen geschaffen werden. Ergänzend sollen quartiernahe und publikumsorientierte Nutzungen das Quartier beleben. Für die geplante Entwicklung ist eine Anpassung der baurechtlichen Grundordnung nötig. Der Gemeinderat hat die entsprechende Planungsvorlage zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Diese dauert vom 9. Februar bis 13. März 2026.
Das Mädergut-Areal zwischen der Bottigenstrasse und der Mädergutstrasse bietet grosses Potenzial für Verdichtung und Weiterentwicklung. Die Stadt Bern als Eigentümerin des Areals will mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen und gleichzeitig das Quartier beleben. Dies auch durch kürzere Wege sowie attraktive Frei- und Grünräume. Insgesamt soll das Areal zukünftig rund 350 Wohnungen umfassen können, heute sind es 145. Auf den Parzellen des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik der Stadt Bern sind 100 Prozent preisgünstige Wohnungen vorgesehen. Auf der Parzelle des städtischen Gfeller-Fonds soll mindestens ein Drittel der Wohnungen in Kostenmiete vermietet werden.
Etappierte Umsetzung mit qualitätssichernden Verfahren vorgesehen
Um diese Entwicklung zu ermöglichen, ist eine Anpassung der baurechtlichen Grundordnung nötig. Der Gemeinderat hat dazu die Zone mit Planungspflicht «ZPP 9 – Mädergut» erarbeiten lassen und nun zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Die ZPP sieht eine etappierte Umsetzung vor. Dies sichert eine ressourcenschonende und sozialverträgliche Transformation und ermöglicht, das Areal baulich zu ergänzen und soweit sinnvoll im Bestand weiterzuentwickeln. Dafür wurde das Areal in unterschiedliche Sektoren aufgeteilt, in denen basierend auf der vorgelagerten städtebaulichen Studie das jeweilig verträgliche Nutzungsmass sowie die Höhenentwicklung definiert sind. Neubauten müssen gut gegenüber den benachbarten Quartieren eingebettet werden. Zudem sollen die Wegverbindungen durch das Areal verbessert werden. Die detaillierte Projektentwicklung erfolgt in den nachfolgend vorgesehenen qualitätssichernden Verfahren. In einem ersten Schritt wird der Bereich zwischen Brünnacker- und Mädergutstrasse entwickelt (Sektor 9.4. gemäss Auflageunterlagen).
Das Areal soll in Punkto Klimaresilienz und Freiraumqualität vorbildlich sein
Wichtige Ziele einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung betreffen die Minimierung der Treibhausgasemissionen, die Umsetzung der Schwammstadtprinzipien und der klimaresilienten Stadtentwicklung sowie die Förderung von Biodiversität und Grünräumen. In Bezug auf diese Themen soll die Überbauung vorbildlich umgesetzt werden. Angestrebt werden somit eine starke Begrünung mit neuen und bestehenden Bäumen sowie eine minimale Versiegelung. Insgesamt sollen die Freiräume aufgewertet und die Aufenthaltsqualität gestärkt werden.
Mobilität: gute Velo- und Fussanbindung sowie reduzierte Autoabstellplätze
Um die Anbindung des Areals an die anliegenden Quartiere qualitätvoll zu gestalten, wird die vorgesehene neue Durchwegung für den Fuss- und Veloverkehr grundeigentümerverbindlich festgelegt. Zugleich verfolgt das Planungsvorhaben das Ziel, eine autoarme Überbauung zu erstellen und nachhaltige Mobilität zu ermöglichen. Die Erschliessung wird hauptsächlich über die Mädergutstrasse erfolgen.
Öffentliche Mitwirkung ab 9. Februar 2025
Die öffentliche Mitwirkung zur Planungsvorlage Zone mit Planungspflicht «ZPP Nr. 9 – Mädergut» dauert vom 9. Februar bis zum 13. März 2026. Die Mitwirkungsunterlagen können während dieser Frist bei der «BauStelle», Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag, 8.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (Montag bis Freitag, 9.00 – 11.30 und 14.00 – 16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden.
Kontakt Stadtplanungsamt
- Tel: 031 321 70 10
- Mail: stadtplanungsamt@bern.ch
