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10. Februar 2019 | Gemeinderat, Direktionen

Planungsmehrwertabgabe: Klares Ja zur Stadtratsvorlage

Bei der Alternativabstimmung zum Reglement über die Planungsmehrwertabgabe haben die Stimmberechtigen die Stadtratsvorlage mit 70,24 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Der Volksvorschlag wurde mit einem Nein-Anteil von 65,4 Prozent abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 42,87 Prozent.

Die Stadtratsvorlage zum Reglement über die Planungsmehrwertabgabe wurde mit 70,24 Prozent Ja-Stimmen (21’710 Ja-Stimmen, 9'199 Nein-Stimmen) angenommen. Den von einem überparteilichen Komitee eingereichten Volksvorschlag lehnten die Stimmberechtigten mit 65,4 Prozent Nein-Stimmen (10’562 Ja-Stimmen, 19’961 Nein-Stimmen) ab.

Bewährte Praxis wird weitergeführt

Stadtpräsident Alec von Graffenried zeigt sich erfreut über das Abstimmungsergebnis. Das Wichtigste sei, dass die Stadt Bern nun über ein von den Stimmberechtigten genehmigtes Reglement über die Planungsmehrwertabgabe verfügt. Ohne neues Reglement hätte sich die Abgabe in der Stadt Bern künftig auf die gesetzliche Minimalregelung des Kantons Bern beschränkt. «Mit dem Entscheid der Stimmberechtigten können wir nun die bewährte Praxis bei der Planungsmehrwertabgabe weiterführen», so Alec von Graffenried. Die Stadt habe damit gute Erfahrungen gemacht und erachte es als richtig, dass ein Teil des Planungsmehrwerts, der durch Ein-, Um- und Aufzonungen entsteht, an das Gemeinwesen zurückfliesse. Mit dem neu höheren Abgabesatz bei Einzonungen könne zudem die raumplanerisch erwünschte innere Verdichtung gefördert werden.

Mit der Annahme der Stadtratsvorlage gilt künftig für alle Planungsmassnahmen die im kantonalen Recht vorgesehene Freigrenze, wonach keine Abgabe erhoben wird, wenn der Mehrwert weniger als 20'000 Franken beträgt. Der Volksvorschlag sah im Unterschied dazu vor, die entsprechende Freigrenze bei Um- und Aufzonungen auf 150'000 Franken festzulegen. Es war jedoch umstritten, ob diese höhere Freigrenze mit übergeordnetem Recht vereinbar wäre.

Die Neuregelung der Planungsmehrwertabgabe wurde aufgrund der geänderten kantonalen Gesetzgebung nötig. Bisher betrug die Abgabe auf dem Planungsmehrwert in der Stadt Bern bei Ein-, Um- und Aufzonungen 40 Prozent. Das nun gutgeheissene Reglement sieht bei Einzonungen eine Abgabe von 50 Prozent des entstandenen Planungsmehrwerts und bei Um- und Aufzonungen wie bisher eine Abgabe von 40 Prozent vor.

Die detaillierten Abstimmungsresultate finden Sie unter www.bern.ch/abstimmungsresultate.

Gemeinderat Stadt Bern

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