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Bauausführung

Bei Bauvorhaben gibt es - neben und wegen der Baustelle - Situationen wie Einschränkungen der Parkplätze und Immissionen durch Lärm und Staub, welche mit einer guten Ausführungsplanung schon im Vorfeld durch Information der Anwohnenden vermieden oder gelöst werden können.

Information der Anwohnenden

Bauarbeiten führen erfahrungsgemäss zu Immissionen und Einschränkungen für die Anwohnenden. Zudem bestehen in der Stadt Bern vielerorts enge Platzverhältnisse. Eine Bauplatzinstallation kann die Situation zusätzlich verschärfen. Müssen noch temporär öffentliche Parkplätze aufgehoben werden, führt dies zu weiteren Einschränkungen für das Umfeld.

Nehmen Sie als Bauherrschaft und/oder Projektleitung im Sinne einer guten Nachbarschaft auf die Bedürfnisse Ihres Umfeldes Rücksicht und beginnen frühzeitig mit der Ausführungsplanung und der Information der Betroffenen.

Um Akzeptanz und Verständnis zu schaffen, empfehlen wir, die Betroffenen frühzeitig, umfassend und ehrlich ins Bild zu setzen. Folgende Infos werden u. a. sehr geschätzt:
-          Bauprogramm
-          Arbeitszeiten
-          Infos über starke Immissionen (Lärm, Staub etc.)
-          Einschränkungen beim Verkehr und der Parkplatzsituation
-          Kontaktangaben für Fragen und Reklamationen

Beachten Sie, dass in der Stadt Bern für lärmige Bauarbeiten Sperrzeiten gelten. Gemäss Baulärmreglement dürfen von 12:00 – 13:15 und 20:00 – 07:00 Uhr ohne Ausnahmebewilligung keine lärmigen Bauarbeiten ausgeführt werden. Information bezüglich dem Baulärmreglement erteilt das Bauinspektorat (Baukontrolle).

Nehmen Sie frühzeitig mit den beteiligten Behörden Kontakt auf, um das Vorgehen abzusprechen. Besonders gilt dies, wenn öffentliche Flächen für die Bauplatzinstallation beansprucht werden. Die beteiligten Behörden unterstützen Sie gerne.

Weitere Informationen.

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