Einsätze
Zur Bewältigung von Katastrophen und in Notlagen kann der Zivilschutz für die Unterstützung der Einsatzkräfte eingesetzt werden. Darüber hinaus sichert der Zivilschutz die Durchhaltefähigkeit des Bevölkerungsschutzes.
Nebst gesellschaftlichen Notlagen, Naturereignissen und technisch bedingten Ereignissen kann der Zivilschutz zu Gunsten der Gemeinschaft (EzG) eingesetzt werden. Die Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft müssen den Kantonalen- und Bundesverordnungen entsprechen.
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