Einsätze
Einsätze des Zivilschutzes für Instandstellungsarbeiten
Aufräumen nach Naturkatastrophen
Naturbedingte Katastrophen wie Unwetter, Hochwasser oder Sturm hinterlassen oft Zerstörung und Trümmer. Einsätze des Zivilschutzes für Instandstellungsarbeiten haben zum Ziel, aufzuräumen sowie Schutzsysteme und Bauwerke wiederherzustellen. Sie müssen den Aufgaben und dem Zweck des Zivilschutzes entsprechen und finden zwischen der Bewältigungs- und der Regenerationsphase (innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Ereignisses) statt. Gefordert ist meist vor allem der Bereich Unterstützung (Pioniere des Zivilschutzes).
Höchstens 21 Tage pro Jahr
Für Instandstellungsarbeiten können Schutzdienstpflichtige höchstens 21 Tage pro Jahr aufgeboten werden.
Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft (EzG)

Der Zivilschutz unterstützt Veranstaltungen
Gemeinschaftseinsätze sind Dienstleistungen des Zivilschutzes für Dritte, namentlich für Behörden, Organisationen, Vereine oder Aussteller. Sie sind in Artikel 27a des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) festgelegt. Pro Jahr können Schutzdienstpflichtige bis 21 Tage für Gemeinschaftseinsätze auf nationaler, kantonaler, regionaler oder kommunaler Ebene aufgeboten werden. Dienstleistungen zugunsten des eigenen Arbeitgebers sind nicht zulässig.
Einsätze des Zivilschutzes bei Katastrophen und in Notlagen
Durchhaltefähigkeit des Verbundsystems Bevölkerungsschutz
Die zeitnahe Bereitstellung der bei Katastrophen und in Notlagen benötigten personellen und materiellen Mittel kann die betroffene Gemeinschaft überfordern; die ordentlichen Abläufe, um die Auswirkungen zu bewältigen und die Sicherheit zu garantieren, reichen nicht mehr aus. Bei der Bewältigung solcher Ereignisse kann der Zivilschutz in kurzer Zeit spezialisierte Einheiten aufbieten, um die Ersteinsatzformationen zu verstärken und zu ergänzen. In einer zweiten Staffel stellt er mit dem Gros seines Personals die Durchhaltefähigkeit des Bevölkerungsschutzes sicher. Der Zivilschutz wirkt dabei in den Bereichen Führungsunterstützung, Schutz und Betreuung, Kulturgüterschutz, Logistik sowie Unterstützung.
In der Schweiz und im grenznahen Ausland
Schutzdienstpflichtige können für Einsätze bei Katastrophen und Notlagen eine unbeschränkte Anzahl Tage aufgeboten werden. Sie können dabei nicht nur in der Schweiz, sondern auch im grenznahen Ausland eingesetzt werden.