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Einsätze

Zur Bewältigung von Katastrophen und in Notlagen kann der Zivilschutz für die Unterstützung der Einsatzkräfte eingesetzt werden. Darüber hinaus sichert der Zivilschutz die Durchhaltefähigkeit des Bevölkerungsschutzes.

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Nebst gesellschaftlichen Notlagen, Naturereignissen und technisch bedingten Ereignissen kann der Zivilschutz zu Gunsten der Gemeinschaft (EzG) eingesetzt werden. Die Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft müssen den Kantonalen- und Bundesverordnungen entsprechen.

Nehmen Sie mit uns auf, wenn Sie Mitglied eines Organisationskommitée sind und Sie die Absicht haben eine Veranstaltung durchzuführen.

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Weitere Informationen.

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