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Einsätze

Zur Bewältigung von Katastrophen und in Notlagen kann der Zivilschutz für die Unterstützung der Einsatzkräfte eingesetzt werden. Darüber hinaus sichert der Zivilschutz die Durchhaltefähigkeit des Bevölkerungsschutzes.

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Nebst gesellschaftlichen Notlagen, Naturereignissen und technisch bedingten Ereignissen kann der Zivilschutz zugunsten der Gemeinschaft (EzG) eingesetzt werden. Um Angehörige des Zivilschutzes für solche Einsätze einzusetzen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Veranstalterinnen und Veranstalter von Anlässen können die Einsätze nicht selber bewältigen.
  • Die Veranstaltung liegt im öffentlichen Interesse.
  • Es besteht ein Ausbildungsnutzen für die Angehörigen des Zivilschutzes.

Weitere Informationen zur Beantragung eines Einsatzes sowie die Zuständigkeiten des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär findest du hier.

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Weitere Informationen.

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