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Genereller Entwässerungsplan (GEP) Stadt Bern

Seit Anfang 2022 hat die Stadt Bern einen Generellen Entwässerungsplan (GEP). Der GEP hat zum Ziel, eine umfassende Bestandsaufnahme über den baulichen und betrieblichen Zustand der Abwasseranlagen vorzunehmen sowie den Einfluss der Entwässerungsanlagen auf die Belastung und den Zustand der Gewässer zu erfassen. Die Stimmbevölkerung hat im Juni 2023 einen Rahmenkredit in der Höhe von 110 Millionen Franken für rund 100 mittelfristige bauliche und planerische Massnahmen zur Verbesserung des Gewässerschutzes genehmigt. Diese werden in den kommenden gut zehn Jahren realisiert werden.

Bild Legende:
Schnittstelle Siedlungsentwässerung / Gewässer: Einleitstelle für schwach belastetes Mischwasser bei Starkregenereignissen, © ara region bern ag

Bauherrschaft 

  • Tiefbauamt der Stadt Bern

Partner

  • Kantonale Genehmigungsbehörde

Kosten

September 2022:  6,7 Millionen Franken für die Projektierung und teilweise Umsetzung der dringendsten Massnahmen aus dem GEP (Stadtratsentscheid).

Juni 2023: Rahmenkredit 110 Mio. Franken (Entscheid Stimmvolk) für die mittelfristigen Massnahmen, die in den kommenden gut zehn Jahren realisiert werden.

Alle GEP-Massnahmen werden über die Sonderrechnung Stadtentwässerung finanziert, die ausschliesslich mit Abwassergebühren gespeist wird.

Meilensteine

  • Mai 2014: Start Gesamtprojekt
  • Genehmigung durch den Gemeinderat: 22. Dezember 2021
  • 4. Januar 2022: Genehmigung Gesamtprojekt durch kantonale Fachstelle (AWA)
  • Juni 2023: Zustimmung Stimmbevölkerung Rahmenkredit

Die Umsetzung der im Rahmenkredit definierten Massnahmen erfolgt über die mindestens nächsten zehn Jahre.

Projektbeschrieb

Ausgangslage

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von Bund und Kanton sind die Gemeinden verpflichtet, als Grundlage für die Planung von Massnahmen im Bereich Abwasser einen Generellen Entwässerungsplan (GEP) auszuarbeiten.

In den Jahren 1996 bis 1999 wurden in den Bearbeitungsgebieten Bümpliz, Altstadt und Oberbottigen separate Teil-GEP erstellt. 2002 wurde die Bearbeitung des Teil-GEP Mattenhof sistiert, weil es sich zeigte, dass die Teil-GEP zweckmässigerweise nicht isoliert erstellt werden. Sinnvoller ist deren Einbindung in ein übergeordnetes Konzept, das es erlaubt, Anforderungen und Ergebnisse der Teil-GEP stadtweit zu koordinieren und beurteilen. Aus diesem Grund wurde 2001 das «Konzept Entwässerungsplanung der Stadt Bern» (KEB) ausgearbeitet, welches die Richtung für die künftige Abwasserplanung in der Stadt vorgab.

Verschiedene Massnahmen aus dem KEB sind bereits umgesetzt. Sie bilden eine wichtige Grundlage für den GEP Stadt Bern.

Mit einem flächendeckenden GEP kann die für die Siedlungsentwässerung zuständige Fachstelle systematisch und fundiert zu Projekten Stellung nehmen, welche die Siedlungsentwässerung tangieren: etwa ob eine Leitung genügend Kapazitäten für den Anschluss eines zusätzlichen Wohngebiets aufweist oder wie gross eine neue Leitung dimensioniert werden muss.

Seit Anfang 2022 verfügt die Stadt Bern über einen Generellen Entwässerungsplan (GEP). Der GEP beinhaltet eine umfassende Analyse des baulichen und betrieblichen Zustands der städtischen Abwasseranlagen, zu denen ein rund 300 Kilometer langes öffentliches Kanalisationsnetz sowie rund 400 Sonderbauwerke (Regenüberläufe, Regenrückhaltebecken, Trennschächte etc.) gehören. Zudem zeigt der GEP auf, welchen Einfluss die Siedlungsentwässerung auf die Belastung der Gewässer hat, wo Handlungsbedarf besteht und welche Massnahmen zugunsten des Gewässerschutzes umgesetzt werden müssen.

Bild Legende:
Bestandsaufnahme mittels Kanalfernsehaufnahmen: Rohr wurde durchbohrt, es entsteht die Gefahr von Ablagerungen, Verstopfungen, Kapazitätsverminderung oder Undichtheit, © Tiefbauamt Stadt Bern.
Bild Legende:
Schnittstelle Siedlungsentwässerung / Gewässer: Einleitstelle für schwach belastetes Mischabwasser bei Starkregenereignissen beim Wohlensee, © ara region bern ag

Mit dem GEP verfügt das für die Siedlungsentwässerung in der Stadt Bern zuständige Tiefbauamt über ein Planungsinstrument, das optimale Entscheide betreffend Erstellung, Sanierung, Werterhaltung und Betrieb der Abwasseranlagen ermöglicht. Der GEP ist damit das wichtigste Instrument für den Gewässerschutz auf kommunaler Ebene.

Weiteres Vorgehen

Die im Rahmenkredit definierten Massnahmen werden nun termingerecht umgesetzt. Die Finanzierung ist gesichert und die Planer*innen beschaffen.  Viele Massnahmen werden mit anderen städtischen Projekten koordiniert (z.B. Ausbau Fernwärme durch ewb).

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Tiefbauamt Telefon +41 31 321 64 75

Ansprechpersonen Medien

Rebekka Brönnimann
Christoph Bussard
Martin Lehmann

+41 31 321 64 80

kommunikation-tab@bern.ch

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