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Bereitstellungsplatz

Der Bereitstellungsplatz ist der Ort, an dem der Container am Abfuhrtag bereitgestellt wird.

Zwei Mitarbeitende schieben zwei Container zum Kehrichtlastwagen
Bild Legende:

Folgende Anforderungen an den Bereitstellungsplatz sind zu berücksichtigen:

  • Containerstandplatz und Bereitstellungsplatz können identisch sein.
  • Der Bereitstellungsplatz darf nicht weiter als fünf Meter vom Strassenrand (exkl. Trottoir) entfernt sein und nicht durch Hindernisse (Parkplätze, Grünstreifen, etc.) versperrt werden.
  • Bei Hindernissen (Parkplätzen, Grünstreifen, etc.) erfolgt die Bereitstellung am Ende des Hindernisses.
  • Zwischen dem Bereitstellungsplatz und der Strasse darf maximal eine Stufe (exkl. Trottoir) und kein geschlossenes Tor liegen.
  • Die Oberfläche des Bereitstellungsplatzes muss zwingend befestigt sein (z.B. Pflästerung, Asphalt, Plattenbelag).
  • Oberflächenwasser von neu erstellten Bereitstellungsplätzen muss versickern können.
  • Der Standort muss jederzeit gut zugänglich sein.
  • Der Bereitstellungsplatz muss so gewählt sein, dass keine Rückwärtsfahrten nötig sind.
  • Bei Zebrastreifen und Kreuzungen dürfen die Container die Sicht auf den Verkehr nicht behindern.

Der Bereitstellungsplatz ist mit der Einsatzleitung der Kehrichtabfuhr abzusprechen: +41 31 321 79 83.

Weitere Informationen.

Kontakt

Einsatzleitung der Kehrichtabfuhr Telefon +41 31 321 79 83

Sauberkeits-Hotline

Bitte melden Sie sich bei unserer Sauberkeits-Hotline, wenn Sie Unrat im öffentlichen Raum entdecken.

+41 79 669 40 00

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