Fragen / Antworten
Finden Sie hier die Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Thema Grüngut und zur Grüngutsammlung in einem FAQ zusammengestellt.
Was gehört in die Grüngutsammlung?
- Gartenabfälle:
- Rasen-, Strauch- und Baumschnitt
- Laub
- Unkraut
- Fallobst
- Balkon- und Topfpflanzen
- Auch Neophyten und krankheitsbefallene Pflanzen können in der Grünabfuhr entsorgt werden.
- Kleine Steine oder wenig Blähtonkügelchen können problemlos auch mit dem Grüngut entsorgt werden.
- Küchenabfälle aus dem Haushalt:
- Rüstabfälle
- Kaffeesatz und Teekraut (ohne Beutel, Schnur und Papier)
- Eier und Eierschalen
- Speisereste (gekocht und ungekocht)
- Obst, Gemüse, Salat
- Brot
- Fisch- und Fleischabfälle (auch Knochen)
- Käse
- Kochfett, Saucen
Hinweis: Sammeln Sie diese am besten lose im Kompostkübeli oder in den offiziellen kompostierbaren Bioabfallsäcken mit Gitternetzaufdruck. Diese können Sie im Laden kaufen. Säcke, die keinen Gitternetzaufdruck haben, stufen unsere Belader*innen als Fremdstoff ein (Plastik) und leeren den Container nicht.
- Anderes:
- Kleine Mengen Mist von pflanzenfressenden Kleintieren (z.B. Meerschweinchen)
Was gehört nicht in die Grüngutsammlung?
- Plastiksäcke
- kompostierbare Produkte wie Geschirr und Füllmaterial
- Säcke und Verpackungen aus Papier
- Papier- und Taschentücher
- verpackte Lebensmittel
- Altholz
- Asche
- Tee- und Kaffeekapseln aus Aluminium, Kunststoff oder kompostierbarem Kunststoff (BAW)
- Zigarettenstummel
- Staubsaugerbeutel
- Fäkalien von fleischfressenden Tieren wie Hunden oder Katzen
- infektiöse Abfälle wie Binden, Windeln oder Verbandsmaterial
- jeglicher nicht biogener Abfall wie z.B. Katzenstreu, Glas, Metall, Sand, Kies, Steine etc.
Wie ist die Sammlung organisiert?
Die Abfuhr findet in der Stadt Bern ganzjährig (auch im Winter) wöchentlich statt. Grüngut wird in Containern entsorgt und ist gebührenpflichtig.
Wie funktioniert die Bereitstellung des Grüngutcontainers?
- Grüngut kann nur im Container entsorgt werden. Grüngut, das neben dem Container steht, wird nicht mitgenommen.
- Stellen Sie den Container nur an Ihrem Abfuhrtag bereit und nehmen Sie ihn nach der Leerung am selben Tag wieder zurück.
- bis um 7 Uhr (max. 12 Stunden vorher)
- in der Altstadt bis um 9 Uhr (max. 3 Stunden vorher)
- Lassen Sie Ihren Container für die Leerung aufgeschlossen.
- Überfüllte Container (deren Inhalt den Deckel überragt) können nicht geleert werden.
- Container mit verkeiltem oder angefrorenem Grüngut werden ebenfalls nicht geleert. Bei kalten Temperaturen empfehlen wir deshalb die Zwischenlagerung möglichst in einem Innenraum oder in der Garage.
- Die Container werden auf privatem Grund gelagert. Den öffentlichen Raum dürfen sie nur am Bereitstellungstag belegen.
Wie kann ich meinen Container vor Fremdnutzung schützen?
Sie können Container mit einem Schloss kaufen, um sicherzustellen, dass nur Berechtigte ihn nutzen. Für die Leerung muss der Container aber unbedingt geöffnet werden. Wir empfehlen ein Vorhängeschloss, das für die Leerung einfach entfernt werden kann. Ausserdem sollen Container nach der Leerung am selben Tag wieder auf Privatgrund zurück gestellt werden.
Welcher Container ist der richtige für mich?
Grüne Grüngutcontainer aus Kunststoff sind in verschiedenen Normgrössen erhältlich. Für die Grüngutsammlung bieten wir die 140L- und 240L-Container auch belüftet an.
Wir raten vom Einsatz von Stahlcontainern ab. Denn diese sind der Korrosion durch das Grünmaterial ausgesetzt und durch das höhere Eigengewicht ist das Manövrieren erschwert.
Die Menge an Grüngut ist je nach Liegenschaft (Ein-/Mehrfamilienhaus), Gartenanteil und Jahreszeit unterschiedlich – diese Kriterien müssen bei der Wahl des Containers berücksichtigt werden. Hier finden Sie ein hilfreiches Berechnungstool.
Was kostet ein Container, wenn ich ihn über ERB beziehe?
Bestellen Sie ihren grünen Kunststoff-Container direkt über uns. Die folgenden Container-Preise sind inkl. Transport, Montage TAG, offiziellem Aufkleber «Grüngut» und Bestellungsabwicklung (exkl. MWST).
| 770-Liter | Fr. 242.90 |
| 360-Liter | Fr. 109.30 |
| 240-Liter | Fr. 73.30 |
| 240-Liter belüftet | Fr. 91.80 |
| 140-Liter | Fr. 63.30 |
| 140-Liter belüftet | Fr. 85.80 |
Wie hoch sind die Jahresgebühren?
Die Gebühr für die Leerung der Container wird jeweils im Voraus in Rechnung gestellt. Den Hauseigentümer*innen und Liegenschaftsverwaltungen ist es überlassen, die Containergebühr (analog z.B. der Grundgebühr) den Mieter*innen über die Nebenkostenabrechnung zu verrechnen. Die Gebühr ist für ein Kalenderjahr geschuldet. Die Anmeldung verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern wir bis Ende Oktober keine Mutation oder Abmeldung erhalten.
Wie wird die Grüngutsammlung finanziert?
Die Grünabfuhr wird je zu rund der Hälfte aus den Kehrichtgrundgebühren und über die Verursachergebühr (Jahresgebühr) finanziert.
Bezahle ich eine verminderte Gebühr, wenn ich die Grüngutsammlung erst unter dem Jahr anmelde?
Nein. Es wird immer die Jahresgebühr erhoben und keine Pro-rata-Bezahlung bei unterjähriger Anmeldung gewährt. Auch bei Wegzug unter dem Jahr wird keine Gebühr rückerstattet. Der Container kann aber von der Nachmieterschaft oder dem Käufer / der Käuferin weiter genutzt werden. Bitte melden Sie uns in diesem Fall die Namensänderung.
Was kostet mich weniger? Entsorgung via Hauskehricht (Bezahlung Sackgebühr) oder via Grüngutsammlung (Jahresgebühr)?
Wenn Rüst- und Speiseabfälle via Grüngutsammlung entsorgt werden, fällt ca. 15 Prozent weniger Hauskehricht an. Sie sparen mit der Grüngutsammlung also die Kosten für Gebührensäcke. Jedoch bezahlen Sie eine Gebühr für die Entsorgung der Rüst- und Speiseabfälle via Grüngutcontainer. Diese Gebühr für die Grüngutcontainer ist, bezogen auf das Volumen, tiefer als die Sackgebühr:
- Fr. 54.00 für einen 140L-Container bei rund 50 Leerungen pro Jahr ergibt Fr. 0.008 pro Liter.
- Fr. 1.50 für einen 35L-Gebührensack bei einer Nutzung ergibt Fr. 0.04 pro Liter.
Die Entsorgung von reinen Rüst- und Speiseabfällen ist also über die Grüngutcontainer günstiger als über einen Gebührensack für Kehricht.
Wie melde ich mich für die Grüngutsammlung an?
- Haben Sie bereits einen Grüngutcontainer?
Damit wir Ihren Container leeren, melden Sie ihn bei uns an. Wir werden Ihren Container nach Erhalt der Anmeldung mit einem Grünabfuhrkleber und einem TAG (Transponder zur Identifikation des Containers)* ausrüsten (dafür muss ERB Zugang zum Container haben). Sie werden telefonisch kontaktiert.
- Sie haben noch keinen Grüngutcontainer?
Kaufen Sie den Grüngutcontainer direkt über ERB oder im Fachhandel. - Über ERB bezogene Container werden inklusive Grünabfuhrkleber und TAG (Transponder zur Identifikation des Containers)* geliefert.
- Falls Sie Ihren Container im Fachhandel kaufen, beachten Sie bitte, dass es sich um grüne Kunststoff- und nicht um Stahlcontainer handelt. Im Fachhandel gekaufte Container werden nach Eingang der Containeranmeldung nachträglich von ERB mit dem Kleber und dem TAG* ausgerüstet (dafür muss ERB Zugang zum Container haben). Sie werden telefonisch kontaktiert.
*Der TAG ist nötig, um den Container bei jeder Leerung identifizieren zu können. Achtung: Es werden nur angemeldete (mit einem TAG ausgerüstete) Container geleert.
Entsorgung von Grüngut auf den Entsorgungshöfen
Grüngut wie Rasenschnitt oder Gartenabfälle kann auch auf den Entsorgungshöfen entsorgt werden. Auf den Entsorgungshöfen ist die Entsorgung von Speiseresten, Rüstabfällen etc. jedoch nicht möglich. Diese sind im Container zu entsorgen.
Tarife für die Entsorgung von Grüngut auf den Entsorgungshöfen (inkl. MWST):
- Private Bern: Fr. 0.20/kg
- Gewerbe Bern: Fr. 0.20/kg
- Andere Gemeinden: Fr. 0.35/kg
Wie lange dauert es, bis die bestellten Container geliefert werden?
Die maximale Lieferfrist dauert 14 Tage. Auf Wunsch werden Sie einen Tag vor der Lieferung durch den Containerlieferanten über den Liefertermin informiert.
Wie organisiere ich die Nutzung der Grüngutsammlung hausintern (Hauseigentümer*in/Verwaltung – Mieterschaft) am besten?
- Sind Sie als Hauseigentümer*in/Verwaltung an der Grüngutsammlung interessiert?
Dann beschaffen Sie sich Container (sofern nicht bereits ausreichend vorhanden) und bestimmen Sie einen geeigneten Standplatz für diese. Klären Sie, wer im Haus die Sammlung nutzen möchte, was abgegeben werden darf und wer für den Container verantwortlich ist. Die Ansprechperson ist für die Sauberkeit der Container verantwortlich und wird von ERB kontaktiert, sollte es Probleme geben. - Sind Sie als Mieterin oder Mieter an der Grüngutsammlung interessiert?
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin über die Möglichkeiten an Ihrer Wohnadresse. Haben Sie keine Möglichkeit, einen Container mitzubenutzen, können Sie in Ausnahmefällen auch als Mieter*in oder als Mietergemeinschaft einen Container bewirtschaften. Voraussetzung hierfür ist, dass ein*e Mieter*in die Verantwortung für den Container übernimmt und als Ansprechperson für ERB zur Verfügung steht (Jahresgebühr, Sauberkeit, Stellvertretung) und beim betreffenden Gebäude nicht bereits Container vorhanden sind. Dies ist insbesondere wichtig, weil Container-Lagerplätze in der Regel sehr knapp sind und deshalb Einzelanmeldungen zu Problemen führen können. Ausserdem muss die Eigentümerschaft bzw. die Verwaltung einverstanden sein.
Wie sammle ich im Haushalt mein Grüngut am besten?
Sammeln Sie das Grüngut am besten lose im Kompostkübeli oder benützen Sie zur Sammlung Ihrer organischen Abfälle ausschliesslich die im Detailhandel erhältlichen, zu 100% kompostierbaren Bioabfallsäcke. Die Bioabfallsäcke sind am Gitternetzaufdruck als solche erkennbar. Bioabfallsäcke werden teilweise auch von Bäckereien oder zum Verpacken von Früchten und Gemüse eingesetzt. Diese Säcke und Verpackungen sind ebenfalls am Gitternetzaufdruck erkennbar. Verwenden Sie keine Plastiksäcke!
Kann ich Kompostkübeli und Bioabfallsäcke auch über ERB beziehen?
Nein. Diese müssen im Detailhandel gekauft werden. Kleine «Compobags» für kleine Behälter (Kompostkübeli) von 5–30 Liter erhalten sie fast überall. Kompostierbare Säcke für Container erhalten Sie für die Grössen 140 und 240 Liter bei Coop, Migros, Landi und OBI.
Wie kann ich störende Geruchsemissionen verhindern?
Im Haushalt:
Im Haushalt können Geruchsemissionen einerseits durch häufige Leerung des Kompostkübelis vermindert werden, andererseits durch die Verwendung eines belüfteten Kompostkübelis (Kübeli mit Schlitzen). Kommt keine Luft an die Rüstabfälle und Speisereste, beginnen sie zu gären, was hohe Geruchsemissionen verursacht. Daher sollen die Abfälle immer offen gelagert werden. Auch die Verwendung von kompostierbaren Beuteln hilft bei der Geruchsminimierung.
Beim Container:
- Halten Sie Ihren Grüngutcontainer sauber – reinigen Sie ihn regelmässig.
- Fleisch- und Fischabfälle entwickeln schnell schlechte Gerüche. Werfen Sie diese erst kurz vor der Leerung in den Grüngutcontainer oder streuen Sie etwas Steinmehl oder trockener Kaffeesatz darüber.
- Kompostierbare Bioabfallbeutel mindern die Geruchsentwicklung im Haushalt und im Container.
- Ebenfalls nützlich ist im Sommer ein schattiger Platz für den Container.
- Der Deckel des Grüngutcontainers soll immer gut schliessen.
- Stellen Sie den Container für jede Abholung bereit.
Bietet ERB einen Reinigungsservice an?
Nein. Falls Sie einen Reinigungsservice für Ihren Container wünschen, finden Sie in dieser Liste einen passenden Anbieter. (PDF, 89.3 KB)
Ich habe nur Gartenabfälle. Gibt es in der Stadt Bern noch andere Entsorgungsmöglichkeiten?
Ihre Gartenabfälle (ohne Rüstabfälle und Speisereste) können Sie auch in die Entsorgungshöfe bringen (kostenpflichtig) oder über Ihre Gärtnerin oder Ihren Gärtner entsorgen lassen.
Ist es möglich, in den Entsorgungshöfen der Stadt Bern Rüstabfälle und Speisereste abzugeben?
Nein. Aus hygienischen Gründen sind Rüst- und Speiseabfälle in den Entsorgungshöfen nicht zugelassen. In den Entsorgungshöfen dürfen nur Gartenabfälle abgegeben werden. Die Sammlung in den Entsorgungshöfen wird angeboten, um die grossen Mengenschwankungen bei den Gartenabfällen abfedern zu können. Damit wird verhindert, dass Sie zusätzliche Container anmelden müssen, welche Sie nur reduziert nutzen würden. Die Abgabe in den Entsorgungshöfen ist kostenpflichtig.
Bietet ERB auch einen Container-Reparaturservice an?
Nein. Es besteht aber die Möglichkeit, bei der Auslieferung von über uns bestellten Containern gegen eine Gebühr alte / defekte Container mitzugeben / entsorgen zu lassen.
Was geschieht mit dem gesammelten Grüngut?
Das gesammelte Grüngut der Stadt Bern wird in einer industriellen Vergärungsanlage mit anschliessender Kompostierung zu wertvollem Dünger bzw. Produkten aus Komposterde verarbeitet. Die dabei gewonnene Energie wird zudem für das Fernwärmenetz in der Region der Vergärungsanlage (Murten/Sugiez) genutzt.
Ist der ökologische Nutzen der erweiterten Grüngutsammlung gegeben?
Der ökologische Nutzen ist seit längerem Gegenstand von fachlichen Diskussionen. Dabei zeigen Ökobilanzstudien, dass eine zusätzliche Nutzung des Energiepotenzials des Grüngutes (Vergärung) empfehlenswert ist und gegenüber einer reinen Kompostierung oder gemeinsamen Verwertung mit dem Restmüll (via Verbrennung) ökologische Vorteile aufweist. Der Transport des Grünguts spielt bei der Ökobilanz eine untergeordnete Rolle. Die Auswirkungen der Verwertungsanlage sind massgebender. Die Entfernung der Verwertungsanlage spielt für die Auftragserteilung aber eine Rolle.
Welche Vorteile (nebst den ökologischen) bringt die Grüngutsammlung der Bevölkerung?
Die Entsorgung der Rüstabfälle und Speisereste via Grüngutsammlung ist praktisch – Entsorgung in Container rund um die Uhr – und erspart unangenehme Gerüche im Gebührensack. Zudem bedeutet die Grüngutsammlung mehr Sauberkeit fürs Quartier – die Gebührensäcke werden nicht mehr von Tieren, auf der Suche nach Nahrung, aufgerissen.
Können gewerbliche Gastrobetriebe ihre Küchen- und Speisereste auch der Grüngutsammlung übergeben?
Bei der Grüngutsammlung stehen die organischen Abfälle aus privaten Haushalten im Vordergrund. Auf die Sammlung von Speiseresten und insbesondere tierischen Abfällen aus Kantinen, Spitälern, Restaurants, Take-aways- und anderen Gewerbebetrieben soll demgegenüber verzichtet werden.
Für tierische Abfälle gelten gemäss der eidgenössischen Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) besondere Transportvorschriften. ERB kann diese Vorschriften nur eingeschränkt erfüllen und es gibt für diese Abfälle gut funktionierende privatwirtschaftliche Lösungen. Aus diesem Grund wird auf die Sammlung gewerblicher Abfälle verzichtet.
Ausgenommen sind Gewerbebetriebe, die rein pflanzliche, ungekochte Abfälle produzieren (z. B. Blumenläden oder Saftbars).
Wird meine Grundgebühr reduziert, wenn ich die Grünabfuhr nicht nutze?
Nein, Ihre Grundgebühr wird nicht reduziert. Der Teil der Kosten für die Grünabfuhr, der über die Grundgebühr finanziert wird, macht nur einen kleinen Teil der gesamten Grundgebühreneinnahmen aus. Die Grundgebühr deckt im Wesentlichen die Kosten für das Personal, die dem Sammeldienst dienende Infrastruktur, die Logistik und die Sammlungen von Sonderabfall und Separatabfällen.
Wie kann ich Grüngut in Einzelfällen entsorgen, wenn ich nicht einen Entsorgungshof benutzen will?
Die Nutzung der Grünabfuhr ist freiwillig. Es steht Ihnen frei, für die Verwertung des Grünguts eine Gärtnerei oder einen privaten Entsorgungsdienstleister zu beauftragen. Die Stadt Bern bietet keine Einzelabholungen an. Wir empfehlen Ihnen, für die grösseren Laubmengen im Herbst transportierbare Gefässe zu verwenden, die Sie in den Entsorgungshof bringen können. Container können jedoch aus logistischen Gründen nicht in den Entsorgungshöfen geleert werden.
Gibt es eine Containerbörse für den Tausch von kleinen und grossen Containern?
Entsorgung + Recycling Stadt Bern betreibt selber keine solche Containerbörse und dies ist auch in Zukunft nicht vorgesehen. Es ist uns nicht bekannt, dass es in Bern zurzeit eine Börse gäbe, in der kleine Container gegen grosse und umgekehrt eingetauscht werden könnten. Vielleicht finden Sie aber in der Nachbarschaft jemanden, der seinen Container nicht mehr benötigt oder tauschen möchte. Wir empfehlen, nicht mehr benötigte Grüngutcontainer stattdessen für den Hauskehricht oder die Papier-/Kartonsammlung zu benützen. Denn in den Quartieren der Stadt Bern soll künftig nur noch in Containern entsorgt werden. Bitte melden Sie jegliche Art von Mutationen, wie Besitzerwechsel oder Wechsel von Grüngut auf eine andere Abfallart.
Wie kann ich meinen defekten Container entsorgen und wieviel kostet das?
Zur Entsorgung eines alten, defekten oder nicht mehr gebrauchten Containers haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Bei der Bestellung eines neuen Containers kann die Entsorgung des alten, geleerten Containers angemeldet werden. Bei Lieferung des neuen Containers wird der alte mitgenommen (kostenpflichtig).
- Ebenso ist eine Entsorgung in den städtischen Entsorgungshöfen an der Wölflistrasse (Schermen) oder an der Fellerstrasse möglich. Wichtig ist, dass die Grüngut-Container vorher bei ERB unter Tel. 031 321 79 79 abgemeldet werden.
- Zu guter Letzt kann auch der Abholdienst für brennbares oder unbrennbares Sperrgut den Container mitnehmen. Anmeldung zum Abholdienst von ERB unter Tel. 031 321 79 79.
Wieso eine Jahresgebühr und nicht Gebühr pro Leerung (Kleber)?
Bei der Ausarbeitung des Konzepts wurde geprüft, ob eine Gebühr pro Leerung mittels Kleber oder Bändeli erhoben werden soll. Auf Grund der fehlenden Möglichkeit der Identifikation der Container, der potenziell höheren Geruchsentwicklung (da die Container erst bereitgestellt werden, wenn sie wirklich voll sind) und des höheren Aufwandes für die Nutzenden wurde entschieden, eine Jahresgebühr einzuführen.
Kann auch ein 100- oder 120-Liter Container verwendet werden?
Nein, es können nur Container ab einem Volumen von 140 Litern eingesetzt werden, kleinere Container werden nicht geleert. Das Problem bei Containern mit kleinerem Volumen besteht darin, dass sie nicht an den Kehrichtwagen «angehängt» (angedockt) werden können. Sie müssen von unseren Mitarbeitenden von Hand angehoben werden, um sie in die entsprechende Schüttungseinrichtung einhängen zu können. Ausserdem besteht die Gefahr, dass sie beim Leeren in den Kehrichtwagen fallen, da die Fallbremse nicht für so kleine Container ausgelegt ist.
Wer entsorgt das Laub, welches von nachbarschaftlichen Bäumen bzw. Fremdgärten auf mein Privatgrundstück herabfällt? Wer übernimmt den Aufwand und die Entsorgungskosten?
Immissionen durch den Anfall von Laub, Nadeln, Blüten, Tannenzapfen oder kleinen Ästen können auf Nachbargrundstücken einen erhöhten Arbeitsaufwand für das Entfernen solcher Pflanzenteile mit sich bringen. Ein Blick auf die Rechtsprechung (vgl. ROOS, Pflanzen im Nachbarrecht, Zürich 2002, S. 39) zeigt, dass solche Einwirkungen jedoch als ortsüblich gelten und als natürlicher Vorgang solche Immissionen im Herbst grundsätzlich hingenommen werden müssen. Sind die Immissionen durch den Anfall von Laub, Nadeln, Blüten, Tannenzapfen oder kleinen Ästen nicht übermässig, so sind sie von der Nachbarschaft zu dulden, und sie hat keinen Anspruch darauf, dass die entsprechenden Pflanzenteile von der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Pflanzen entfernt werden. Das bedeutet, dass die erwähnten herabgefallenen pflanzlichen Abfälle von denjenigen Liegenschaftseigentümer*innen entsorgt werden müssen, auf deren Grundstücken das Material liegengeblieben ist. Ableitend aus dieser Duldungspflicht besteht zudem kein Anspruch darauf, dass beispielsweise die Stadt Bern als Eigentümerin von öffentlichen Park-, Baum- und Gartenanlagen das Laub aus Privatgrundstücken entfernt. Es existiert in diesem Zusammenhang auch kein Anspruch auf Schadenersatz oder auf Abgeltung der Arbeitsleistung für das Zusammenrechen und Bereitstellen für die Entsorgung des pflanzlichen Materials. Sollte es sich bei den nachbarschaftlichen Bäumen um private Bäume handeln, müsste eine allfällige Regelung unter Privaten erfolgen. Nachbarrechtliche Regelungen fallen nicht in die Zuständigkeit der städtischen Behörden. Auch gemäss Art. 10 des städtischen Baumschutzreglements sind für nachbarrechtliche Streitigkeiten die Zivilgerichte zuständig.
Wer erzielt den Gewinn aus der in der Vergärungsanlage produzierten erneuerbaren Energie?
ERB betreibt keine eigene Vergärungsanlage, da die potenziell gesammelten Mengen für einen wirtschaftlichen Betrieb einer Vergärungsanlage nicht ausreichen. Die Verwertung des Grünguts wurde entsprechend ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt die Kompostieranlage Seeland AG. Der Gewinn aus dem Verkauf der erneuerbaren Energie geht zu Gunsten des Abnehmers von ERB. ERB profitiert nur indirekt von diesen Gewinnen, in dem die Gewinne beim Abnahmepreis berücksichtigt sind.


