Unbrennbares Sperrgut
Unbrennbares Sperrgut wie Gegenstände aus Keramik, Glas oder Ton entsorgen Sie auf unseren Entsorgungshöfen oder lassen es durch den Abholdienst abholen.
Was
Nicht-brennbare Gegenstände aus Glas, Ton, Eternit, Kalk, Beton oder Keramik wie Trinkgläser, Tassen, Teller, Geschirr, übergrosse Flaschen, Vasen, Spiegel, Flachglas, Fensterglas, Glasbruch, Blumenkisten, Tontöpfe, Blähtonkugeln (Hydrokugeln), Luwasa, Backsteine, Ziegelsteine, Zement, Sand, Kies, Erde, Steine, Lavabos, Gartenplatten, Gips, Badewannen, Kloschüssel, etc.
Wo
Hinweis
Keramik und Steingut können nicht an den Sammelstellen entsorgt werden. Sie dürfen auch nicht neben die Sammelstellenbehälter gestellt werden.
Gebühren
Grobsperrgut unbrennbar: Übersicht Tarife (PDF, 93.7 KB)


