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Einbürgerung

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch Einbürgerung erworben werden.

Gespräch nur mit Termin möglich

Aufgrund der räumlichen Situation können wir Sie bis auf Weiteres nur mit Termin empfangen.

Rufen Sie uns für einen Termin bitte an:
Telefon: +41 31 321 52 86
Montag – Freitag 09.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

E-Mail: einbuergerungen@bern.ch

Das Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung können Sie auf zwei Arten erlangen:

  • Durch die erleichterte Einbürgerung, wenn Sie einen schweizerischen Ehepartner oder schweizerischen Elternteil haben oder zur dritten Ausländergeneration gehören und in der Schweiz geboren wurden.

Welche Voraussetzungen für den Erwerb des Bürgerrechts bestehen, erfahren Sie unter Rechte und Pflichten bei der Einbürgerung.

Wenn Sie eingebürgert werden, sind Sie Bürgerin resp. Bürger der Gemeinde Bern, des Kantons Bern und der Schweiz.

Informationsveranstaltungen zur Ordentlichen Einbürgerung:

Die nächsten Termine finden an folgenden Daten statt:

Donnerstag, 2. März 2023
Donnerstag, 2. November 2023

Predigergasse 5, 3011 Bern
4. Stock, Raum 407
17:30 Uhr

Bitte melden Sie sich via E-Mail oder Telefon an:

031 321 52 86

Weitere Informationen.

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Informationen zum Thema Einbürgerung gibt es auch in Leichter Sprache.

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