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Ordentliche Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

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  • Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Einbürgerungstests oder ein Ausbildungs-/ Weiterbildungsdiplom, welches belegt, dass kein Test notwendig ist.
  • Niederlassungsbewilligung (Ausweis C): Kopie
  • Reisepässe / Reiseausweise: Kopien
  • Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose
  • Wohnsitz- oder Aufenthaltsnachweis(e) der letzten 10 Jahre in der Schweiz, mit Angaben zum jeweiligen Aufenthaltsstatus.
  • Sprachnachweis auf dem Niveau B1 (mündlich) und A2 (schriftlich) in Deutsch oder Französisch oder ein Dokument, welches belegt, dass die sprachlichen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Diplom).
  • Bestätigung der Sozialdienste der letzten 10 Jahre (auch der Ehepartnerin / des Ehepartners)
  • Bestätigung über die Bezahlung der Steuern
  • Strafregisterauszug für Privatpersonen (ab 18 Jahren)
  • Auszüge aus den Betreibungsregistern der Aufenthaltsorte der letzten 5 Jahre (auch der Ehepartnerin / des Ehepartners resp. der eingetragenen Partnerin / des eingetragenen Partners).

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Gebühren Stadt Bern

  • Einzelperson: Fr. 400.00
  • Ehepaar: Fr. 600.00
  • Jugendliche, die das Gesuch vor dem 18. Geburtstag einreichen: Fr. 200.00

Gebühren Kanton Bern

  • Einzelperson: Fr. 1'150.00
  • Ehepaar: Fr. 1'725.00
  • Jugendliche, die das Gesuch vor dem 18. Geburtstag einreichen: Fr. 575.00

Gebühren Bund

  • Einzelperson: Fr. 100.00
  • Ehepaar: Fr. 150.00
  • Jugendliche, die das Gesuch vor dem 18. Geburtstag einreichen: Fr. 50.00

Allfällige Anpassungen der Gebühren bleiben vorbehalten.

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Sie können ein Gesuch auf Einbürgerung in der Stadt Bern stellen, wenn alle untenstehenden Punkte auf Sie zutreffen:

  • Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
  • Erfüllen der sprachlichen Voraussetzungen (Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich in Deutsch oder Französisch)
  • Bestandener Einbürgerungstest
  • Keine hängigen Betreibungen oder Verlustscheine in den letzten 5 Jahren
  • Keine Einträge im Strafregister
  • Keine Steuerausstände
  • Kein Bezug von Sozialhilfe während der letzten 10 Jahren oder bezogene Leistungen wurden zurückbezahlt
  • Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen, Integration in die Gesellschaft, Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung, aktive Teilnahme am Wirtschafts- oder Bildungsleben.
  • Mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (zusammengerechnet): Für die Berechnung der Frist von 10 Jahren wird die Zeit mit Wohnsitz in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr doppelt gezählt. Der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen.
  • In den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
  • Direkt vor der Einreichung des Gesuchs mindestens 2 Jahre Wohnsitz in der Stadt Bern (ununterbrochen)
  • Stellen Personen ein Gesuch, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Schweizerin, einem Schweizer leben, genügt ein Wohnsitz von insgesamt 5 Jahren in der Schweiz. Die eingetragene Partnerschaft muss seit mindestens 3 Jahren bestehen und der zweijährige ununterbrochene Wohnsitz in der Gemeinde Bern muss gegeben sein.