Ordentliche Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Erforderliche Dokumente
- Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Einbürgerungstests oder ein Ausbildungs-/ Weiterbildungsdiplom, welches belegt, dass kein Test notwendig ist.
- Niederlassungsbewilligung (Ausweis C): Kopie
- Reisepässe / Reiseausweise: Kopien
- Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose
- Wohnsitz- oder Aufenthaltsnachweis(e) der letzten 10 Jahre in der Schweiz, mit Angaben zum jeweiligen Aufenthaltsstatus.
- Sprachnachweis auf dem Niveau B1 (mündlich) und A2 (schriftlich) in Deutsch oder Französisch oder ein Dokument, welches belegt, dass die sprachlichen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Diplom).
- Bestätigung der Sozialdienste der letzten 10 Jahre (auch der Ehepartnerin / des Ehepartners)
- Bestätigung über die Bezahlung der Steuern
- Strafregisterauszug für Privatpersonen (ab 18 Jahren)
- Auszüge aus den Betreibungsregistern der Aufenthaltsorte der letzten 5 Jahre (auch der Ehepartnerin / des Ehepartners resp. der eingetragenen Partnerin / des eingetragenen Partners).
Kosten der Einbürgerung
Gebühren Stadt Bern
- Einzelperson: Fr. 400.00
- Ehepaar: Fr. 600.00
- Jugendliche, die das Gesuch vor dem 18. Geburtstag einreichen: Fr. 200.00
Gebühren Kanton Bern
- Einzelperson: Fr. 1'150.00
- Ehepaar: Fr. 1'725.00
- Jugendliche, die das Gesuch vor dem 18. Geburtstag einreichen: Fr. 575.00
Gebühren Bund
- Einzelperson: Fr. 100.00
- Ehepaar: Fr. 150.00
- Jugendliche, die das Gesuch vor dem 18. Geburtstag einreichen: Fr. 50.00
Allfällige Anpassungen der Gebühren bleiben vorbehalten.
Voraussetzungen
Sie können ein Gesuch auf Einbürgerung in der Stadt Bern stellen, wenn alle untenstehenden Punkte auf Sie zutreffen:
- Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
- Erfüllen der sprachlichen Voraussetzungen (Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich in Deutsch oder Französisch)
- Bestandener Einbürgerungstest
- Keine hängigen Betreibungen oder Verlustscheine in den letzten 5 Jahren
- Keine Einträge im Strafregister
- Keine Steuerausstände
- Kein Bezug von Sozialhilfe während der letzten 10 Jahren oder bezogene Leistungen wurden zurückbezahlt
- Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen, Integration in die Gesellschaft, Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung, aktive Teilnahme am Wirtschafts- oder Bildungsleben.
Weitere Voraussetzungen: Wohnsitzdauer
- Mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (zusammengerechnet): Für die Berechnung der Frist von 10 Jahren wird die Zeit mit Wohnsitz in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr doppelt gezählt. Der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen.
- In den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
- Direkt vor der Einreichung des Gesuchs mindestens 2 Jahre Wohnsitz in der Stadt Bern (ununterbrochen)
- Stellen Personen ein Gesuch, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Schweizerin, einem Schweizer leben, genügt ein Wohnsitz von insgesamt 5 Jahren in der Schweiz. Die eingetragene Partnerschaft muss seit mindestens 3 Jahren bestehen und der zweijährige ununterbrochene Wohnsitz in der Gemeinde Bern muss gegeben sein.