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Rechte und Pflichten bei der Einbürgerung

Jede Schweizerin, jeder Schweizer ist Bürgerin respektive Bürger einer Gemeinde, eines Kantons und der Schweiz.

An das Schweizer Bürgerrecht sind sowohl Rechte wie Pflichten geknüpft:

Rechte

  • Politische Rechte: mitbestimmen durch Wählen und Abstimmen
  • Diplomatischer Schutz im Ausland
  • Niederlassungsfreiheit - man darf in der Schweiz wohnen, wo man will.
  • Ausweisungsverbot / Auslieferungsverbot
  • Zugang zu Berufen, die eine Schweizer Bürgerschaft voraussetzen

Pflichten

  • Wehrpflicht
  • Mitwirkungspflicht bei Wahlen und Abstimmungen 

Möchten Sie sich einbürgern lassen?

Der Bürgerrechtsdienst der Stadt Bern steht Ihnen zur Verfügung.

Unter folgenden Links finden Sie ergänzende Informationen zur:

Weitere Informationen.

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