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Geld für Hilfe

Informationen zu Hilflosen·entschädigung und Hilfs·mittel in Leichter Sprache

Die AHV zahlt Geld für hilflose Menschen.

Was bedeutet «hilflos»?

Hilflos bedeutet:

Sie brauchen jeden Tag Hilfe im Alltag.

Sie können viele Sachen nicht alleine machen.

Zum Beispiel:

  • Eine Person hilft Ihnen beim Aufstehen.
  • Eine Person hilft Ihnen beim Anziehen.
  • Eine Person hilft Ihnen beim Duschen.
  • Eine Person hilft Ihnen beim Essen.
  • Oder Sie brauchen immer Pflege.
  • Oder eine Person muss immer auf Sie aufpassen.


Wie viel Geld zahlt die Hilflosen·entschädigung?

Hilflose Menschen brauchen unter·schiedlich viel Hilfe.

  • Sie brauchen viel Hilfe?
    Dann bekommen Sie mehr Geld.
  • Sie brauchen weniger Hilfe?
    Dann bekommen Sie weniger Geld.

Es gibt 3 Stufen:

  • Leicht
  • Mittel
  • Schwer


Wer bekommt Hilflosen·ent·schädigung?

Sie waren mindestens ein halbes Jahr lang hilflos.

Sie müssen aber nicht arm sein.

Jeder hilflose Mensch kann eine Ent·schädigung bekommen.


Hilfs·mittel

Die AHV zahlt Geld für bestimmte Hilfs·mittel.

Für diese Hilfs·mittel zahlt die AHV bis drei Viertel von den Kosten:

  • Perücke

  • Lupen·brille

  • Sprech·hilfe·gerät für Menschen mit Operation am Kehlkopf
    Sie wurden am Kehlkopf operiert?
    Dann können Sie nicht mehr sprechen.
    Dafür gibt es ein Gerät.
    Das Gerät hilft Ihnen beim Sprechen.
  • Gesichts·epithesen
    Vielleicht ist ein Teil von Ihrem Gesicht zerstört.
    Und Sie brauchen eine Prothese für Ihr Gesicht.
  • Ortho·pädische Schuhe
    Vielleicht haben Sie eine körperliche Behinderung.
    Und Sie brauchen spezielle Schuhe dafür.


Für diese Hilfs·mittel zahlt die AHV vielleicht einen Beitrag:

  • Rollstuhl ohne Motor
  • Hörgerät für ein Ohr

 

Wie bekommen Sie das Geld für die Hilfe?

Sie melden sich für die Hilflosen·entschädigung an.

Oder Sie melden sich für das Hilfsmittel·geld an.

Dafür füllen Sie ein Formular aus.

Der Arzt oder die Ärztin kann Ihnen dabei helfen.

Sie schicken das Formular an die IV-Stelle vom Kanton Bern.



Hier gibt es mehr Infos:

Ausgleichs·kasse vom Kanton Bern

AHV/IV-Rente

Telefon: 031 379 79 79

Weitere Informationen.

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