Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Erwerbs·ausfall·entschädigung

Informationen zu Erwerbs·ausfall·entschädigung in Leichter Sprache

«Erwerbs·ausfall» bedeutet:

Sie können nicht arbeiten.

Zum Beispiel:

  • Sie bekommen ein Kind.
  • Sie sind im Militär.

In dieser Zeit verdienen Sie kein Geld.

Deshalb bekommen Sie Geld vom Staat.

Dieses Geld nennt man «Erwerbs·ausfall·entschädigung».

 

Sie wollen mehr wissen? 
Klicken Sie auf die Wörter unten.

Mutterschafts·entschädigung

Sie sind eine Frau?

Und Sie bekommen ein Kind?

Dann müssen Sie die ersten 14 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten.

In dieser Zeit bekommen Sie Geld von der Ausgleichs·kasse.

Sie sind angestellt:

Geben Sie Ihrem Arbeit·geber Bescheid.

Ihr Arbeit·geber meldet Sie bei der Ausgleichs·kasse.

Sie sind nicht angestellt:

  • Sie arbeiten selb·ständig.
  • Sie sind arbeitslos.
  • Sie können nicht arbeiten.

Melden Sie sich direkt bei der Ausgleichs·kasse.

Hier ist die Webseite:

Ausgleichs·kasse Bern

Die Webseite ist in schwerer Sprache.

Hier finden Sie das Formular für die Anmeldung:

Formular für die Anmeldung

Hier gibt es mehr Infos zur Mutterschafts·entschädigung.

Infos zur Mutterschafts·entschädigung

Die Infos sind in Leichter Sprache.

Vaterschafts·entschädigung

Sie sind ein Mann?

Und Sie bekommen ein Kind?

Dann müssen Sie die ersten 2 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten.

In dieser Zeit bekommen Sie Geld von der Ausgleichs·kasse.

Sie sind angestellt:

Geben Sie Ihrem Arbeit·geber Bescheid.

Ihr Arbeit·geber meldet Sie bei der Ausgleichs·kasse.

Sie sind nicht angestellt:

  • Sie arbeiten selb·ständig.
  • Sie sind arbeitslos.
  • Sie können nicht arbeiten.

Melden Sie sich direkt bei der Ausgleichs·kasse.

Hier ist die Webseite:

Ausgleichs·kasse Bern

Die Webseite ist in schwerer Sprache.

Hier finden Sie das Formular für die Anmeldung:

Formular für die Anmeldung

Hier gibt es mehr Infos zur Vaterschafts·entschädigung.

Infos zur Vaterschafts·entschädigung

Die Infos sind in Leichter Sprache.

Adoptions·entschädigung

«Adoption» oder «adoptieren» bedeutet:

Eltern können kein Kind bekommen?

Dann können die Eltern ein Kind bei sich aufnehmen.

Das Kind bekommt den Nachnamen von den Adoptiv-Eltern.

Sie adoptieren ein Kind unter 4 Jahren?

Dann müssen Sie die ersten 2 Wochen nicht arbeiten.

In dieser Zeit bekommen Sie Geld von der Erwerbs·ersatz·ordnung.


Hier finden Sie das Formular für die Anmeldung:

Formular für die Anmeldung 

Hier gibt es mehr Infos zur Adoptions·entschädigung.

Infos zur Adoptions·entschädigung

Die Infos sind in Leichter Sprache.

Hier gibt es Infos von der Eid·genössischen Ausgleichs·kasse zu diesem Thema.

Eid·genössische Ausgleichs·kasse

Die Webseite ist in schwerer Sprache.

 

Betreuungs·entschädigung

Ihr Kind ist sehr krank?

Und Ihr Kind braucht viel Betreuung?

Dann können Sie vielleicht nicht arbeiten.

Sie können für diese Zeit Geld bekommen.

Melden Sie sich direkt bei der Ausgleichs·kasse.

Hier ist die Webseite:

Ausgleichs·kasse Bern

Die Webseite ist in schwerer Sprache.

Hier finden Sie das Formular für die Anmeldung:

Formular für die Anmeldung

Hier gibt es mehr Infos zur Betreuungs·entschädigung.

Infos zur Betreuungs·entschädigung

Die Infos sind in Leichter Sprache.

Militär, Zivil·dienst oder Zivil·schutz

Sie sind im Militär?

Oder Sie leisten Zivil·dienst oder Zivil·schutz?

Dann können Sie in dieser Zeit kein Geld verdienen.

Sie können Geld für diese Zeit bekommen.


Sie haben einen Dienst geleistet?

Dann gibt Ihnen der Rechnungs·führer eine Anmeldung für diesen Dienst.

Wie melden Sie sich an?

Sie füllen ein Formular aus.

Sie verschicken das Formular.


Wohin schicken Sie das Formular?

  • Sie sind angestellt oder Sie machen eine Lehre:
     Schicken Sie das Formular an Ihren Arbeit·geber.
  • Sie arbeiten selbständig:
    Schicken Sie das Formular an Ihre Ausgleichs·kasse.
  • Sie studieren und haben eine Arbeit:
    Schicken Sie das Formular an Ihren letzten Arbeit·geber.
  • Sie studieren und haben keine Arbeit:
    Schicken Sie das Formular an die Ausgleichs·kasse am Ort von der Hochschule.
  • Sie arbeiten nicht:
    Schicken Sie das Formular an die Ausgleichs·kasse von Ihrem Wohn·kanton.

 

Hier gibt es mehr Infos:

Infos zum Erwerbs·ausfall wegen Militär, Zivil·dienst oder Zivil·schutz

Die Infos sind in Leichter Sprache.

 

Ausgleichs·kasse Bern

Die Webseite ist in schwerer Sprache.

 Sie haben Fragen?

Melden Sie sich bei der AHV-Zweig·stelle Bern-Oster·mundigen.

Die Telefon·nummer und Öffnungs·zeiten sind im Kasten «Zuständige Stelle».

Der Kasten ist neben diesem Text.

 

Weitere Informationen.

Fusszeile