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Hilfe für Arbeitslose ab 60 Jahren

Informationen für Arbeitslose ab 60 Jahren in Leichter Sprache

Vielleicht sind Sie schon länger arbeitslos.

Deshalb werden Sie aus·gesteuert.

«Aus·gesteuert» bedeutet:

Sie bekommen kein Geld mehr von der Arbeitslosen·versicherung.

 

Sie sind 60 Jahre oder älter?

Dann können Sie Geld bis zur Pension·ierung bekommen.

Dieses Geld nennt man «Über·brückungs·leistungen».


Sie brauchen mehr Infos zu den «Über·brückungs·leistungen»?

Auf dieser Webseite gibt es mehr Infos.

Webseite mit Infos zu Über·brückungs·leistungen

Die Infos sind in einfacher Sprache.


Sie haben Fragen?

Hier bekommen Sie Infos:

Bundesamt für Sozial·versicherungen

Effinger·strasse 20

3003 Bern

Telefon: 058 462 90 11

 

Hier bekommen Sie Infos:

Ausgleichs·kasse vom Kanton Bern

Chutzen·strasse 70

3007 Bern

Telefon: 031 379 79 79

Weitere Informationen.

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