Abklärungen
Wenn Eltern, Angehörige oder Fachpersonen sich Sorgen um ein Kind machen und bei der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Gefährdungsmeldung einreichen, eröffnet die KESB ein Verfahren und prüft, ob Sofortmassnahmen nötig sind zum Schutze des Kindes. Bei Meldungen innerhalb der Stadt Bern erteilt die KESB Bern (Stadt) danach dem Bereich Kindesschutz des Amtes für Erwachsenen und Kindesschutz den Auftrag, die Situation des Kindes abzuklären und mögliche Unterstützungsmassnahmen zu eruieren.
Eine Gefährdungsmeldung an die KESB ist immer auch eine Meldung der Sorge um ein Kind. Es geht dabei nicht um eine Schuldfrage, sondern primär um die Frage, ob das Wohl des Kindes gewährleistet ist und was im Falle einer Gefährdung unternommen werden kann, um das Kindeswohl sicherzustellen. Die Gründe für eine mögliche Beeinträchtigung des Kindeswohls sind vielseitig – es kann sein, dass Eltern Unterstützung benötigen, um den Grundbedarf ihrer Kinder sicherzustellen, dass es auf Elternebene Konflikte gibt, welche sich auf die Kinder auswirken oder Ablösungskonflikte im Vordergrund stehen.
Wir eruieren gemeinsam mit Ihnen, was es braucht, um die Situation der Kinder und der gesamten Familie zu verbessern. Dafür führen wir mit Ihnen und je nach Alter auch mit den Kindern Gespräche. Zudem nehmen wir mit weiteren Betreuungs- und Fachpersonen der Kinder Kontakt auf, um uns ein Bild der Situation zu machen – dies können Betreuungspersonen der Kita sein, aber auch Lehrpersonen, Schulsozialarbeiter*innen, Kinderärzt*innen, Familienangehörige etc. Wir führen in der Regel einen Hausbesuch durch und eruieren gemeinsam mit Ihnen Schutz- und Risikofaktoren. Vor Abschluss der Abklärung besprechen wir mit Ihnen und den Kindern den Unterstützungsbedarf und mögliche zielführende Massnahmen. Der Abklärungsbericht, der zum Abschluss der Abklärung erstellt wird, gibt Auskunft über die Situation der Familie, den Verlauf der Abklärung und empfohlene Massnahmen. Der Bericht wird als Abschluss der Abklärung der KESB Stadt (Bern) zugestellt. Dabei kann es sein, dass wir der KESB empfehlen, das Verfahren ohne weitere Massnahmen zu schliessen. Sie können aber auch im Rahmen einer präventiven Beratung weiterhin von der Unterstützung des Amtes für Erwachsenen- und Kindesschutz profitieren. Oder wir beantragen der KESB die Errichtung einer Beistandschaft zur weiteren Unterstützung der Familie.
Wichtig zu wissen ist, dass die KESB Kindesschutzmassnahmen nur dann ergreift, wenn Eltern bei einer Kindeswohlgefährdung nicht selbst in der Lage sind, für Abhilfe zu sorgen. Oft sind Eltern dankbar für die Unterstützung der KESB, da sie die aktuelle Situation belastet und sie sich eine Veränderung und Verbesserung der Situation wünschen.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns unter + 41 31 321 67 50.
