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Beistandschaft

Eine Beistandsperson kann Kinder und Jugendliche unterstützen sowie Sie als Eltern in Ihrer Verantwortung stützen und begleiten. Auf der folgenden Seite erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Wenn Eltern, Kinder oder Jugendliche in Krisensituationen Unterstützung benötigen, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern (KESB) eine*Beiständ*in einsetzen. Zum Beispiel, wenn Ihr Kind den Schulbesuch verweigert, zu Suchtmitteln greift, zu Hause die Kontrolle verloren geht und kein Dialog mehr möglich ist. Oder wenn Sie selbst in einer schwierigen Lebenssituation sind, sich nicht stabil genug fühlen, für Ihre Kinder die Verantwortung zu übernehmen und nicht mehr weiterwissen. Die Beistandsperson unterstützt das Kind und arbeitet eng mit Ihnen als Eltern, sowie mit Lehrpersonen, Therapeuten*innen etc. zusammen.  

Eine Beistandsperson kann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, mit Ihnen als Eltern oder im Auftrag der KESB eine zeitlich befristete oder längerfristige stationäre Unterbringung in einer Institution oder einer Pflegefamilie planen und umsetzen.  

Sind die Eltern abwesend oder verstorben, setzt die KESB ein*e Vormund*in ein. Diese*trifft anstelle der Eltern alle notwendigen Entscheidungen für das Kind.   

Wenn bei getrenntlebenden Eltern die Umsetzung des Besuchsrechtes Konflikte verursacht, kann die KESB eine kindorientierte Beratung anweisen. 

Eine Beistandschaft kann auch für die Feststellung der Vaterschaft und die Regelung des Unterhalts eingesetzt werden.  

Die Beistandsperson wird durch die KESB ernannt und hat einen klar definierten Auftrag. 

Anlaufstelle 

Haben Sie Fragen? Benötigen Sie Unterstützung? Wenden Sie sich an das Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz.

Weitere Informationen.

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