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Projekte und Programme

Kultur Stadt Bern fördert das professionelle Kulturschaffen mit Projekt- und Programmbeiträgen.

Die spartenübergreifende Kulturkommission empfiehlt, welche Projekte und Programme Kultur Stadt Bern fördert. Gesuche können laufend eingereicht werden. Erfahren Sie, wann 2024 die Sitzungstermine stattfinden.

Alle Voraussetzungen und Kriterien für die Förderung von Projekten und Programmen finden Sie im Merkblatt. Es gibt formelle Kriterien und inhaltliche Kriterien. Die formellen Kriterien sind zum Beispiel Bernbezug, Professionalität, Einhaltung der Fristen.  Als Bernbezug gilt ein klarer Bezug zur Stadt Bern, sei es über die beteiligten Personen, über den Veranstaltungsort oder über den Inhalt. Die inhaltlichen Kriterien sind in Form von Leitfragen (PDF, 111.2 KB) formuliert.

Merkblatt Projekt- und Programmförderung

1. Was wird gefördert?

Kultur Stadt Bern unterstützt kulturelle Projekte und Programme mit finanziellen Beiträgen an:

  • Produktionen, Prozesse und Recherchen (Produktionsbeiträge, Werkbeiträge,
    Erarbeitung von Inszenierungen, Herstellungskosten etc.).
  • die Verbreitung und Vermittlung künstlerischer Werke (Veranstaltungen, Ausstellungen, Aufführungen, Lesungen, Konzerte, Publikationen, Veranstaltung zu kulturellen oder künstlerischen Fragen etc.).
  • Jahresprogramme oder wiederkehrende Veranstaltungen in Bern.

2. Welche Förderinstrumente gibt es?

  • Einmalige Beiträge an Projekte und Programme.
  • Pauschale Programmförderungen für Organisationen, die einen Beitrag zur Angebotsvielfalt der Stadt Bern leisten. Das Angebot muss stetig (Jahresprogramm) oder wiederkehrend (Reihen oder Festivals) und auf ein besonders breites oder besonders spezifisches Publikum ausgerichtet sein.

3. Welche formellen Kriterien gelten für alle Gesuche?

3.1 Bernbezug

Ihr Projekt muss einen der folgenden Bezüge zur Stadt Bern haben:

  • Sie wohnen oder arbeiten in Bern (Libero Zonen 100–101).
  • Bei Gruppenprojekten wohnen oder arbeiten massgeblich Beteiligte in Bern (Libero Zonen 100–101).
  • Die Veranstaltung findet in der Gemeinde Bern oder mit Berner Kulturschaffenden statt.
  • Ihr Projekt hat einen starken inhaltlichen Bezug zur Stadt Bern.

3.2 Professionalität

Kultur Stadt Bern unterstützt professionelle Kulturschaffende und Projekte, das heisst:

  • Die beteiligten Kulturschaffenden bezeichnen sich selber als professionell.
  • Die künstlerisch-kulturelle Arbeit der beteiligten Kulturschaffenden wird angemessen entlohnt.
  • Falls Lai*innen bei professionellen Projekten involviert sind, muss dies künstlerisch begründet sein.

Informationen zur Eingabe von Lai*innenprojekten mit Profibeteiligung finden Sie im Merkblatt «Lai*innenprojekte».

Projekte, die Teil der Aus- oder Weiterbildung sind, werden nicht gefördert.

3.3 Finanzierung

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Ihr Projekt ist ohne Drittmittel nicht realisierbar.
  • Sie beantragen auch Unterstützung bei anderen öffentlichen Förderstellen und privaten Stiftungen (insbesondere beim Amt für Kultur Kanton Bern und der Burgergemeinde Bern). Bei regionalen bzw. überregionalen Projekten wird eine Eingabe bei Förderstellen der beteiligten Gemeinden und Kantonen erwartet.

3.4 Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, dass im Falle einer Zusage das Logo von Kultur Stadt Bern auf Werbematerialien erscheinen kann. Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich.

4. Was muss ein Gesuch enthalten?

4.1 Projektbeschreibung

Bitte halten Sie die Beschreibung knapp (maximal fünf Seiten oder zehn Minuten Video/Audio). Beantworten Sie folgende Fragen:

  • Idee / Thema: Worum geht es im Projekt? Was ist die Motivation der Beteiligten für das Projekt? Welche Relevanz hat Ihr Projekt für die heutige Zeit?
  • Publikum: An wen richtet sich das Projekt?
  • Umsetzung: Was wollen Sie in Ihrem Projekt umsetzen? Welche Mittel und Prozesse wählen Sie und warum diese?  An welchem Ort und in welchem Kontext wollen Sie das Projekt realisieren? Wie und wo erfährt die Öffentlichkeit von Ihrem Projekt?
  • Beteiligte: Warum sind Sie bzw. die Gruppe in dieser Zusammensetzung die Richtige(n) für dieses Thema? Welche Fertigkeiten und Erfahrungen bringen die Beteiligten für die Umsetzung dieses Projekts mit?

4.2 Budget und Finanzierungsplan

  • Geben Sie detaillierte Informationen zu den Einnahmen und Ausgaben an. Mustervorlagen sind hier zu finden.
  • Arbeitsleistungen sind im Budget aufzuführen (Aufwand in Stunden oder Wochen oder Monaten zu welchen Ansätzen). Die Entlohnung der Kulturschaffenden muss sich an den Richtlinien der entsprechenden Berufsverbände orientieren.
  • Im Budget sind zusätzlich die anfallenden Sozialkosten (AHV, IV, ALV, Pensionskasse) auszuweisen. Beiträge an die berufliche Vorsorge sind Pflicht.

4.3 Informationen zu den Gesuchstellenden

Fügen Sie Kurzporträts der beteiligten Kulturschaffenden hinzu und präzisieren Sie die Rolle der Produktionsleitung, wenn relevant.

4.4 Terminplan (Daten und Orte)

Listen Sie alle Projektphasen, Veranstaltungen und Termine auf.

4.5 Weitere Beilagen

  • Portfolio-Material, Textproben (ca. zehn Seiten) oder Ton- / Videobeispiele (ca. zehn Minuten), Bildmaterial, Link zu eigener Website (falls relevant).
  • Veranstaltungen / Tourneen: Verbindliche Informationen zu Realisierungsort(en), Daten und Konditionen.
  • Musikproduktionen: Beispiele / Demos des effektiv zur Aufnahme vorgesehenen Materials (als Stream via Soundcloud, Youtube, Vimeo).
  • Anträge für Pauschale Programmförderungen: Angaben über die Programmverantwortlichen, Programm (soweit es feststeht) und Leitlinien / Kriterien der Programmierung bzw. Auswahl der Künstler*innen, Jahresrechnungen und Bilanzen der zwei vorangehenden Jahre.

4.6 Gesuchseingabe

5. Beurteilungskriterien

Die Mitglieder der Kulturkommission werden Ihre Projekte anhand folgender Fragen prüfen:

Idee / Thema

  • Erkenne ich die persönliche Motivation der Beteiligten im Projekt?
  • Erkenne ich eine künstlerische Eigenständigkeit?
  • Erkenne ich einen Bezug zu aktuellen künstlerischen Entwicklungen?

Umsetzung

  • Überzeugen mich die gewählten Mittel und Prozesse?
  • Passen Form und Inhalt zusammen?
  • Funktioniert das Projekt am gewählten Ort / Kontext / Diffusionskanal?
  • Kann ich mir eine Vorstellung vom Resultat machen?

Beteiligte

  • Verfügen die Beteiligten über die nötigen Fertigkeiten und Erfahrungen für dieses Thema und die Umsetzung dieses Projekts?

Publikum

  • Verstehe ich, wer die Zielgruppe ist?

Kontext

  • Ergänzt das Projekt das bestehende Angebot der Berner Kulturlandschaft?
  • Erkenne ich Reflexionsfähigkeit in Bezug auf die Thematik?

6. Weitere Bestimmungen

  • Literarische Publikationen: Gesuche müssen in der Regel vom Verlag eingegeben werden.
  • Die Stadt Bern fördert im Bereich Film keine Produktionen, nur Veranstaltungen.
  • Informationen zu Beiträgen an Infrastrukturen finden Sie im Merkblatt «Infrastrukturen».

7. Wer entscheidet?

Aufgrund limitierter Budgets kann Kultur Stadt Bern nicht alle Projekte fördern. Die Kulturkommission der Stadt Bern behandelt die Gesuche und empfiehlt Förderbeiträge ausgewählter Projekte. Sie kann die gewünschten Beiträge auch nach unten anpassen. Auf dieser Grundlage entscheidet dann die Kulturbeauftragte und bei Beiträgen über 10'000 Franken der Stadtpräsident. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Dieses Merkblatt enthält Ausführungsbestimmungen zu den Förderinstrumenten gemäss der Verordnung über die Kommissionen des Gemeinderats vom 29. November 2000 (Kommissionenverordnung; KoV; SSSB 152.211, Stand 1. Januar 2024).

7. Dezember 2023

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