Bern hindernisfrei
Die Stadt Bern hat sich zum Ziel gesetzt, den öffentlichen Raum so zu gestalten, dass er von allen Menschen autonom genutzt werden kann. Dies bedeutet, dass öffentliche Bauten und Anlagen sowie Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs so ausgestaltet werden, dass sie auch für ältere Menschen sowie für Menschen mit Behinderung ohne die Unterstützung weiterer Personen zugänglich sind. Auch Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck profitieren von einem hindernisfreien öffentlichen Raum.
Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum Bern (UHR)
Zur Umsetzung der Hindernisfreiheit im öffentlichen Raum hat die Stadt Bern das Projekt «Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum» (UHR) gestartet. Dessen Basis ist das Eidgenössische Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) von 2004. Das BehiG verlangt, dass die Hindernisfreiheit bei allen Neu- und Umbauten im öffentlichen Raum gewährleistet wird. Im öffentlichen Verkehr müssen zudem bestehende Bauten an die Vorgaben des BehiG angepasst werden. Die Stadt Bern setzt folgende Massnahmen zugunsten eines hindernisfreien öffentlichen Raums um:
ÖV-Haltestellen
Damit sie selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, ist es für Menschen mit Behinderung wichtig, den öffentlichen Verkehr selbstständig nutzen zu können. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) legt fest, dass alle bestehenden ÖV-Haltestellen bis 2023 an die Vorgaben der Hindernisfreiheit angepasst werden müssen. Die Stadt Bern baut deshalb in den kommenden Jahren ihre rund 300 Bus- und Tramhaltestellen so um, dass diese auch von Menschen mit Behinderung autonom genutzt werden können. Damit die ÖV-Fahrzeuge für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator ohne fremde Hilfe zugänglich sind, werden die Tram- und Bushaltestellen erhöht, sodass sie auf gleichem Niveau mit dem Einstiegsbereich des Fahrzeugs liegen. Dies zieht weitere bauliche Anpassungen an der Haltestelleninfrastruktur nach sich.
Sitzgelegenheiten
In Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen, dem Rat der Seniorinnen und Senioren und einem Designer hat die Stadt Bern ein neues alters- und behindertengerechtes Sitzbank-Modell entwickelt. Um älteren Menschen das Absitzen und Aufstehen zu erleichtern, verfügt die «Neue Berner Bank» über eine höhere Sitzfläche und eine steilere Rückenlehne als das bisherige Modell. Zudem ist die Bank so gestaltet, dass sie von Menschen mit einer Sehbehinderung ertastet werden kann. Rund 330 bestehende Sitzbänke werden bis Ende 2020 durch die «Neue Berner Bank» ersetzt. Bis 2026 sollen gut 2000 der 2800 Bänke der Stadt Bern etappenweise ausgewechselt werden.
Verkehrsraum
Zusätzlich zu den vom Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) geforderten Anpassungen an den ÖV-Haltestellen setzt die Stadt Bern freiwillig weitere Massnahmen um, die den Verkehrsraum sicherer und zugänglicher machen. So werden für Menschen mit Sehbehinderung taktil-visuelle Leitlinien angebracht, Fuss- und Velobereiche durch ertastbare Elemente voneinander abgetrennt und Abfallbehälter sowie temporäre Signale so gestaltet, dass sie ertastbar sind und nicht zum Verletzungsrisiko werden. Für Menschen mit Gehbehinderungen und für ältere Menschen sind niedrige Randsteine im Bereich von Strassenquerungen, das Vermeiden von Stufen sowie ausreichende Platzverhältnisse zum Manövrieren mit Rollstühlen oder Rollatoren Grundvoraussetzungen für die selbstständige Nutzung des Verkehrsraums. Für die Umsetzung der Massnahmen zur hindernisfreien Ausgestaltung des Verkehrsraums hat der Stadtrat einen Kredit von 3,6 Millionen Franken genehmigt. Die schrittweise Umsetzung erfolgt ab 2021.
Lichtsignalanlagen
Die 83 lichtsignalgesteuerten Verkehrsknoten in der Stadt Bern sollen an die Vorgaben der Hindernisfreiheit angepasst werden, damit insbesondere Menschen mit Sehbehinderung eine Strasse ohne Gefahr selbstständig überqueren können. Bei Lichtsignalanlagen, bei welchen diese Anpassungen nicht im Rahmen ordentlicher Erneuerungsprojekte erfolgen können, werden die Anforderungsgeräte mit einer vibrierenden Platte ergänzt. Damit Menschen mit Sehbehinderung die Anlage erkennen, werden bei den Lichtsignalmasten taktil-visuelle Markierungen auf dem Boden angebracht. An besonders schwierig zu passierenden Verkehrsknoten werden weitere Massnahmen umgesetzt (z.B. die Ergänzung des vibrierenden Anforderungsgeräts um ein akustisches Signal). Für die Anpassung der Lichtsignalanlagen hat der Stadtrat einen Kredit von 5,4 Millionen Franken gesprochen. Die schrittweise Umsetzung erfolgt ab 2021.
Park- und Grünanlagen
Die Zugänglichkeit der 132 öffentlichen Parkanlagen und der drei Friedhöfe in der Stadt Bern soll verbessert werden, da die oft vor vielen Jahren angelegten Anlagen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen zahlreiche Hindernisse aufweisen. Die Massnahmen zur Beseitigung dieser Hindernisse betreffen vor allem die Beläge der Hauptwege (sie müssen fest und hart sein), die Installation von Orientierungselementen, den Bau von Rampen sowie die bessere Erkennbarkeit der Zugänge. Für alle Park- und Grünanlagen wurden in Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen Anforderungen an die Hindernisfreiheit definiert. Besonders stark frequentierte Anlagen haben zusätzliche Anforderungen zu erfüllen. Bei der hindernisfreien Ausgestaltung gilt es, stets auch der historischen Bedeutung der Anlage, deren Funktion, Topografie und dem zu erhaltenden Baum- und Pflanzenbestand Rechnung zu tragen. Für die Anpassung der Park- und Grünanlagen hat der Stadtrat einen Kredit von 2,5 Millionen Franken gesprochen. Die schrittweise Umsetzung erfolgt ab 2021.
Richtlinien und Standards zur Umsetzung der Hindernisfreiheit
Mit dem Bericht UHR (Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum) hat die Stadt Bern in mehrjähriger Zusammenarbeit mit Planungs- und Baufachpersonen, den Behindertenorganisationen, dem Rat der Seniorinnen und Senioren der Stadt Bern und weiteren Anspruchsgruppen die Standards für die Umsetzung eines hindernisfreien öffentlichen Raums erarbeitet. Dieser Bericht hat verbindlichen Charakter und richtet sich nicht nur an alle Fachstellen innerhalb der Stadtverwaltung, sondern auch an externe Ingenieurbüros und Baufirmen, welche in der Stadt Bern Bauprojekte im öffentlichen Raum planen und realisieren. Die Standards aus diesem Bericht sind bei der Erstellung und Erneuerung von Bauten und Ausstattungen im öffentlichen Raum einzuhalten. Die UHR-Standards wurden in die überarbeitete Version des «Bern baut Planen und Projektieren im öffentlichen Raum» aufgenommen und in die städtischen Normalien integriert.