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Öffentliche Auflage Zonenplan Sportanlagen Neufeld

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Zonenplan Sportanlagen Neufeld zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Zonenplan Sportanlagen Neufeld mit Plan Nr. 1464/1 vom 20. November 2018 gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

                              20. Dezember 2018 bis 1. Februar 2019

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Die vorliegende Planung betrifft die Grundstücke Bern Gbbl.-Nr. 2/761, Gbbl.-Nr. 2/757 und Gbbl.-Nr. 2/2343. Der Zonenplan Sportanlagen Neufeld schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung der geplanten 50m-Schwimmhalle. Zudem sichert der Zonenplan im ganzen Perimeter die aktuelle Nutzung als Schul- und Sportanlage sowie als Sportveranstaltungsstätte. Der Zonenplan ändert den Nutzungszonenplan Hintere Länggasse vom 24. September 1997 und den Lärmempfindlichkeitsstufenplan. Gleichzeitig wird die Überbauungsordnung Traglufthalle Neufeld vom 15. November 1990 aufgehoben.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache und/oder Rechtsverwahrung erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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