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Mitwirkungsauflage ZPP 2 – Sandrainstrasse 12 (Brückenkopf West)

Mitwirkungsauflage der Zone mit Planungspflicht (ZPP) 2 – Sandrainstrasse 12 (Brückenkopf West) mit Änderung Zonenplan / Teilrevision Bauordnung, Aufhebung Baulinienplan Westzufahrt Monbijoubrücke (Teilplan A) sowie Änderung gesamtstädtischer Baulinienplan

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Zone mit Planungspflicht (ZPP) 2 Sandrainstrasse 12 (Brückenkopf West): Änderung des Zonenplans mit Plan Nr. 1479/1 vom 1. Juni 2021 und Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 (BO; SSSB 721.1) und die Aufhebung des Baulinienplans für die Westzufahrt zur Monbijoubrücke mit Bauklassenänderung Teilplan A vom 21. November 1961 (inkl. Änderungen vom 15. Januar 1963 und vom 10. Mai 1967) sowie die Änderung des gesamtstädtischen Baulinienplans (Plan Nr. 1460/42 vom 10. Februar 2021) mit Plan Nr. 1460/43 vom 1. Juni 2021 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

1. Juli 2021 bis 15. September 2021

 

zur öffentlichen Mitwirkung.

 

Eng abgestimmt mit der Entwicklung des Gaswerkareals sollen mit der Planung die planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Gebäudekomplexes am westlichen Brückenkopf der Monbijoubrücke geschaffen werden. Vorgesehen ist eine weitgehend auf dem Bestand aufbauende Sanierung mit einem Hochpunkt zur Akzentuierung der Lage am Brückenkopf sowie als Mittel zur baulichen Verdichtung. Auch der vorgesehene Nutzungsmix entspricht dem Bestand: Es sind Verkaufs-, Freizeit-, Dienstleistungs-, Wohn- und Lagernutzungen sowie Parkierungsflächen im Sockel unterhalb der Eigerstrasse zulässig. Die Umsetzung der Entwicklungsabsichten für den Brückenkopf West bedarf einer Teilrevision der Nutzungsplanung. Die heute in der Dienstleistungszone liegenden Flächen werden in die «Zone mit Planungspflicht (ZPP) 2 – Sandrainstrasse 12 (Brückenkopf West)» umgezont. Dies bedingt eine Anpassung des Nutzungszonen- und des Bauklassenplans sowie des Anhangs III der Bauordnung. Zudem werden der Naturgefahrenplan angepasst, der Baulinienplan für die Westzufahrt zur Monbijoubrücke (Teilplan A) aufgehoben und der gesamtstädtische Baulinienplan geändert. Andererseits passt der Gemeinderat den Baulinienplan für die Westzufahrt zur Monbijoubrücke vom 10. September 1963 (Teilplan B) geringfügig an. Diese Anpassung ist nicht Gegenstand der Mitwirkung, liegt aber als Information bei. Der Erlass der ZPP ist der erste Schritt in der Planung und Entwicklung des Areals und gibt für die künftige Realisierung die langfristigen Eckwerte vor. In den zur Ablösung der ZPP geplanten bzw. gesetzlich zwingend folgenden Qualitätssicherungsschritten / Planungsinstrumenten werden weitere Vorgaben festgelegt werden.

 

Die Mitwirkungsakten können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Internet unter www.bern.ch/auflagen sowie beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, eingesehen werden. Wegen des Coronavirus ist der Zugang beim Stadtplanungsamt Bern nur auf telefonische, elektronische oder schriftliche Voranmeldung mind. 24 Stunden im Voraus und nur zu den folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr, im Zeitraum vom 12. Juli bis am 6. August 2021 nur von 09.00–12.00 Uhr. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.

Weitere Informationen.

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