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Öffentliche Auflage Überbauungsordnung Stöckackerstrasse 33 – Ladenwandweg

Koordinierte öffentliche Auflage Überbauungsordnung Stöckackerstrasse 33 – Ladenwandweg und Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in Hecken und / oder Feldgehölze

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Stöckackerstrasse 33 – Ladenwandweg mit den Plänen Nr. 1475/1 I und II und den dazugehörigen Überbauungsvorschriften vom 10. Juli 2025, die Aufhebung des Baulinienplans Baulinienabänderung Ladenwandgut vom 24. Februar 1961 sowie das Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in Hecken und / oder Feldgehölze vom 5. August 2025 gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

21. August 2025 bis 19. September 2025

 

zur öffentlichen Auflage.

Das ewb/BLS-Areal zwischen dem Freibad Weyermannshaus und dem Europaplatz ist ein Schlüsselareal im Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Ausserholligen. Das Areal soll zu einem öffentlich zugänglichen und gemischt genutzten Quartierbaustein mit einem Schwerpunkt auf der Arbeitsnutzung entwickelt werden. Dafür soll das Areal stark verdichtet werden: Möglich ist ein Cluster von vier Hochhäusern von bis zu 110 Metern Höhe. Dieser Cluster wird Raum für weit über 1000 Arbeitsplätze inklusive neuem Unternehmenssitz von Energie Wasser Bern (ewb) bieten. Geplant sind zudem über 200 genossenschaftliche Wohnungen, publikumsorientierte Erdgeschossnutzungen sowie ein attraktiver und durchlässiger Freiraum. Die Überbauungsordnung bildet dafür die planungsrechtliche Grundlage (Anpassung von Nutzungszonen, Bauklassen, Lärmempfindlichkeitsstufen und Baulinien). Die öffentliche Auflage wird im koordinierten Verfahren durchgeführt, sodass mit der Genehmigung der Planung auch eine Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in Hecken und / oder Feldgehölze vorliegt.

Die Auflageakten können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00 / 13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

Wer im Sinne von Artikel 35 oder Artikel 60 Baugesetz, von Artikel 61 Naturschutzgesetz oder von Artikel 12 und 12b Natur- und Heimatschutzgesetz in seinen eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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