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Geringfügige Änderungen des Zonenplans Schlossmattstrasse 7 und 9; Genehmigung und Inkraftsetzung

Geringfügige Änderungen des Zonenplans Schlossmattstrasse 7 und 9 und der Überbauungsordnung Baulinienplan der Stadt Bern sowie Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern; Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die am 4. Mai 2023 und am 24. Januar 2024 vom Gemeinderat beschlossenen geringfügigen Änderungen des Zonenplans Schlossmattstrasse 7 und 9 und der Überbauungsordnung Baulinienplan der Stadt Bern vom 10. Februar 2021 sowie die Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 mit Verfügung vom 1. März 2024 genehmigt.

Die geringfügigen Änderungen des Zonenplans Schlossmattstrasse 7 und 9 und der Überbauungsordnung Baulinienplan der Stadt Bern vom 10. Februar 2021 sowie die Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 treten auf den 28. März 2024 in Kraft.

Sie können im Internet unter www.bern.ch/publikationsarchiv (Jahre 2023 und 2024) oder zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.

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