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Areal Bümpliz Höhe: Mitwirkung zu Planungsinstrumenten

2. Juni 2025

Im Gebiet Bümpliz Höhe soll auf städtischem Boden eine Wohnüberbauung mit preisgünstigem Wohnraum und Funktionen eines Nachbarschaftszentrums entstehen. Um das Vorhaben realisieren zu können, ist eine Anpassung der baurechtlichen Grundordnung notwendig.

Auf dem Areal Bümpliz Höhe soll eine Überbauung mit ca. 40–60 preisgünstigen Wohnungen entstehen. Im Erdgeschoss werden Dienstleistungs- und Gewerbeflächen mit einem Anteil gemeinschaftlicher, quartiernaher und/oder publikumsorientierter Nutzungen angestrebt. Damit soll das Areal zu einem Bezugs- und Begegnungsort für die umliegenden Nachbarschaften werden. Der künftige Aussenraum soll öffentlich zugänglich und damit durchlässig sein. Bei der Bebauung des Areals soll das stadtklimatische Prinzip der Schwammstadt angewendet werden. Dank dieser Eckwerte soll das Vorhaben einen Beitrag zur qualitätsvollen Siedlungsentwicklung nach innen leisten.

Voraussetzung für die geplante Entwicklung ist eine Anpassung der baurechtlichen Grundordnung. Der Gemeinderat hat die entsprechende Planungsvorlage zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Diese dauerte vom 27. Mai bis zum 27. Juni 2025.

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