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Zonenplanänderung

Damit Wohnnutzung auf dem Areal überhaupt realisierbar ist, musste das Grundstück umgezont werden. Die Stimmberechtigten der Stadt Bern nahmen den entsprechenden Zonenplan Reichenbachstrasse 118 im Jahr 2016 mit fast 80 Prozent Ja-Stimmen klar an. Er ermöglicht eine vergleichsweise dichte Wohnüberbauung. Auf maximal 12 500 Quadratmetern können zwischen 100 und 120 Wohnungen gebaut werden. Die gesamte Wohnfläche ist dabei dem preisgünstigen oder gemeinnützigen Mietwohnungsbau vorbehalten. Die Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge wurde im Zonenplan auf 0,5 pro Wohnung festgelegt. Für Velos muss mindestens ein Abstellplatz pro Zimmer erstellt werden.

Mehrwert durch Umzonung

Mit der Zonenplanänderung 2016 wurde das Grundstück umgezont. Im Gegensatz zu früher sind dank dieser Umzonung Wohnnutzung sowie ein höheres Nutzungsmass erlaubt, wodurch das Grundstück eine Wertsteigerung erfahren hat. Ein Teil dieses Mehrwerts wird in die Spezialfinanzierung «Abgeltungen der Planungsmehrwerte» eingelegt und steht damit unter anderem für öffentliche Infrastrukturanlagen zur Verfügung.

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