Mitwirkung im Stimmausschuss
Der Stimmausschuss gewährleistet den Urnendienst und ist verantwortlich für die Auszählung von Wahlen und Abstimmungen. Alle Stimmberechtigten sind verpflichtet, periodisch als Mitglied des Stimmausschusses zu amten.
Der Stimmausschuss setzt sich aus ständigen und nichtständigen Mitgliedern zusammen. Die nichtständigen Mitglieder wählt der Gemeinderat für jede Wahl oder Abstimmung aus dem Kreis der Stimmberechtigten. Das Ernennungsschreiben erhalten die Gewählten jeweils rund vier bis fünf Wochen vor den Abstimmungen oder Wahlen per Post zugestellt. Die Mitglieder des ständigen Stimmausschusses wählt der Gemeinderat für vier Jahre.
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| Mitgliederverzeichnis ständiger Stimmausschuss Amtsperiode 2026-2029 (PDF, 197.6 KB) |


