Baulärm
Als Baulärm gelten alle Lärmemissionen von Bauarbeiten und Bautransporten.
Die Einschränkung der lärmintensiven Arbeiten auf einer Baustelle erfolgt anhand der Baulärm-Richtlinie des Bundesamtes für Umwelt BAFU.
In der Stadt Bern ist zudem das Reglement zur Bekämpfung des Baulärms einzuhalten. Demzufolge ist die Ausführung von Bauarbeiten in den Zeitabschnitten von 20.00 – 07.00 Uhr und 12.00 – 13.15 Uhr und an Sonn- und Feiertagen verboten. Über Ausnahmeregelungen informiert das Bauinspektorat.
Zuständigkeit
Ihre Reklamationen über Lärmstörungen durch Bauarbeiten nimmt das Bauinspektorat entgegen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Baulärm.
