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Baulärm

Als Baulärm gelten alle Lärmemissionen von Bauarbeiten und Bautransporten.

Die Einschränkung der lärmintensiven Arbeiten auf einer Baustelle erfolgt anhand der Baulärm-Richtlinie des Bundesamtes für Umwelt BAFU.

In der Stadt Bern ist zudem das Reglement zur Bekämpfung des Baulärms einzuhalten. Demzufolge ist die Ausführung von Bauarbeiten in den Zeitabschnitten von 20:00 - 07:00 und 12:00 - 13:15 und an Sonn- und Feiertagen verboten. Über Ausnahmeregelungen informiert das Bauinspektorat.

Zuständigkeit

Ihre Reklamationen über Lärmstörungen durch Bauarbeiten nimmt das Bauinspektorat entgegen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Baulärm.

Weitere Informationen.

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