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Baumschutz

Um die Erhaltung des Baumbestandes in der Stadt Bern sicherzustellen, hat das Berner Stimmvolk einen flächendeckenden Baumschutz erlassen. Erfahren Sie hier, was Sie beachten müssen.

Bild Legende:
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In Bern gibt es zwei Schutzzonen. Alle Bäume im Aareschutzgebiet und in der Innenstadt sind ab 30 Zentimeter Stammumfang geschützt. Gemessen wird der Stammumfang in einem Meter Höhe über dem Boden (Schutzzone A). Im übrigen Gemeindegebiet sind Bäume mit einem Stammumfang ab 80 Zentimeter geschützt (Schutzzone B). Bei mehrstämmigen Bäumen muss der Umfang der einzelnen Stämme zusammengerechnet werden. Mit Hilfe des Zonenplans (PDF, 242.2 KB) finden Sie heraus, in welcher Schutzzone sich ein bestimmter Baum befindet.

Baumnormalien und Plakat Baumschutz auf Baustellen

Die Baumnormalien geben vor, wie Strassenbäume und Bäume auf Baustellen im öffentlichen Raum korrekt gepflanzt (PDF, 3.3 MB) und geschützt werden müssen. Sie werden angewandt bei:

  • Bauvorhaben im öffentlichen Raum
  • Bauvorhaben auf Privatgrundstücken, die Auswirkungen auf öffentliche Grünflächen und Strassenbäume haben
  • privaten Baugesuchen

Baumschutz beginnt schon in der Planungsphase. Unser Plakat «Baumschutz auf Baustellen» (PDF, 1.4 MB)  informiert Ihre Mitarbeitenden vor Ort anschaulich über die nötigen Massnahmen. Gerne bringen wir das Plakat auf Ihrer Baustelle an. Bitte kontaktieren Sie uns.

Beseitigung von Bäumen auf Privatgrundstücken

Stirbt ein geschützter Baum ab oder soll er aus anderen Gründen gefällt werden, erfordert dies ein Beseitigungsgesuch (PDF, 181.3 KB), welches bei Stadtgrün Bern einzureichen ist. Auch das Entfernen von grünen Ästen über 10 Zentimeter Durchmesser und der Rückschnitt der Baumkrone um mehr als 30 Prozent der Blattmasse sind bewilligungspflichtig. Ebenso das Entfernen grober Wurzeln. Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt Baumschnitt (PDF, 353.1 KB). Weitere Bestimmungen im Rahmen des Baumschutzes finden Sie im Baumschutzreglement (PDF, 35.4 KB).

Baumbeseitigung im Baubewilligungsverfahren

Falls Sie im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben einen Baum beseitigen möchten, beantragen Sie die entsprechende Bewilligung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Sämtliche Unterlagen erhalten Sie beim Bauinspektorat, Tel. +41 31 321 65 45, oder beim zuständigen Sachbearbeiter des Stadtplanungsamts, Tel. +41 31 321 70 19.

Meldungspflichtige Arbeiten auf Baustellen / Grabengesuche

Im Kronenbereich geschützter Bäume auf öffentlichem oder privatem Grund müssen Sie Stadtgrün Bern rechtzeitig vor Arbeitsbeginn folgende Vorhaben melden:

  • Bau- und Grabarbeiten
  • Sonstige nicht bewilligungspflichtige Bauarbeiten

Mit den Bauarbeiten dürfen Sie erst beginnen, wenn Stadtgrün Bern die nötigen Baumschutzmassnahmen festgelegt hat. Wichtige Informationen dazu finden Sie in den Normalien «Baumpflanzung » (PDF, 3.3 MB) und «Baumschutz» unter Bern baut.

Meldung von Baumschäden

Haben Sie an Bäumen auf öffentlichem Grund Verletzungen an Wurzeln, Ästen oder Stämmen festgestellt? Bitte melden Sie uns diese umgehend, damit unsere Fachleute die nötigen Pflegemassnahmen ergreifen können, um den Schaden zu begrenzen. 

Baumpflege

Eine regelmässig durchgeführte und professionelle Baumpflege sorgt dafür, dass Ihr Baum möglichst lange gesund bleibt. Stadtgrün Bern führt solche Pflegearbeiten regelmässig an den rund 21‘000 Bäumen auf öffentlichem Grund in der Stadt Bern durch. Damit auch Ihr Baum optimal gepflegt wird, empfehlen wir Ihnen, diese Facharbeiten ausschliesslich von qualifiziertem Fachpersonal ausführen zu lassen. Weitere Informationen zur Baumpflege finden Sie auf der Website des Verbands Bund Schweizer Baumpflege.

Weitere Informationen.

Kontakt

Stadtgrün Bern / Baumkompetenzzentrum Telefon +41 31 321 69 11

Ihre Ansprechperson zum Thema Bäume auf privatem Grund:

Baumsachverständige*r (pendent)

Tel. +41 31 321 69 11
 

Ihre Ansprechperson zum Thema Bäume auf öffentlichem Grund:

Peter Kuhn

Leiter Baumkompetenzzentrum
Tel. +41 31 321 69 11

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