Das öffentliche Beschaffungsverfahren
Ziel jedes öffentlichen Beschaffungsverfahrens ist es, das vorteilhafteste Angebot von qualifizierten Anbieterinnen und Anbietern zu finden. Dabei sind die Grundsätze des öffentlichen Beschaffungswesens zu berücksichtigen.
Welche Verfahrensarten werden unterschieden?
Das Verfahren, welches für eine Beschaffung gewählt wird, regelt die Art der Ausschreibung. Es werden die folgenden Beschaffungsverfahren unterschieden:
Offenes Verfahren ab Fr. 250'000.00
Der Auftrag wird auf simap.ch öffentlich ausgeschrieben. Jede interessierte Anbieterin und jeder interessierte Anbieter kann ein Angebot einreichen. Aufgrund des GATT/WTO-Übereinkommens, welches eine Gleichbehandlung von in- und ausländischen Anbietenden verlangt, wird ab einem gewissen Schwellenwert eine Kopie der Ausschreibung im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union publiziert. Die Angebote werden nach den publizierten Eignungs- und Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Das bestbewertete Angebot erhält den Zuschlag.
Selektives Verfahren
Der Auftrag wird auf simap.ch öffentlich ausgeschrieben, sowie bei GATT/WTO-Verfahren eine Kopie im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union eingestellt. Sämtliche interessierten Anbieterinnen und Anbieter können in einer ersten Stufe (Präqualifikation) einen Antrag auf Teilnahme am Verfahren einreichen. Die Vergabestelle wählt aufgrund von Eignungskriterien aus, welche Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die zweite Stufe selektioniert werden und eine Offerte einreichen können.
Einladungsverfahren ab Fr. 100'000.00
Die ausschreibende Stelle lädt Anbieterinnen und Anbieter ohne Ausschreibung direkt zur Offertstellung ein. Um einen fairen Wettbewerb garantieren zu können, sind mindestens drei Anbietende einzuladen.
Freihändiges Verfahren unter Fr. 100'000.00
Die Bedarfsstelle bestimmt für kleinere Aufträge direkt eine Anbieterin oder einen Anbieter. Grundsätzlich wird der Auftrag nicht in den Wettbewerb gestellt. In einem formlosen Verfahren wird in der Stadt Bern bei Vergabebeträgen über Fr. 50'000.00 in der Regel auch eine Konkurrenzofferte eingeholt (Freihändiges Verfahren mit Konkurrenzofferte). Ausgenommen von dieser Pflicht sind Dienstleistungsaufträge.