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Ordentliche Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Der  Ablauf Einbürgerungsverfahren Stadt Bern (PDF, 118.4 KB) bietet Ihnen eine einfache Übersicht.

Einen vertieften Einblick in den Ablauf des Einbürgerungsverfahrens der Stadt Bern erhalten Sie im Flyer «Wie werde ich Schweizerin / Schweizer?» (PDF, 1.9 MB).

Weiteres finden Sie im Abschnitt Gesuch um Einbürgerung.

Grundsätzlich müssen seit 2014 alle Einbürgerungswilligen ab dem 16. Altersjahr einen Einbürgerungstest absolvieren.

Der Einbürgerungstest beinhaltet 48 Fragen im Multiple Choice- oder Zuordnungsverfahren zu folgenden Themen:

  • Geschichte
  • Geografie
  • Kultur
  • Staatskunde
  • Politische Rechte und Pflichten
  • Sozialversicherungen

Weitere Informationen finden Sie im  Merkblatt Einbürgerungskurs/Einbürgerungstest (PDF, 127.0 KB).

Möchten Sie Ihr Wissen prüfen? Hier geht es zu den Einbürgerungs-Übungstests.

  • Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Einbürgerungstests oder ein Ausbildungs-/ Weiterbildungsdiplom, welches belegt, dass kein Test notwendig ist.
  • Niederlassungsbewilligung (Ausweis C): Kopie
  • Reisepässe / Reiseausweise: Kopien
  • Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose
  • Wohnsitz- oder Aufenthaltsnachweis(e) der letzten 10 Jahre in der Schweiz, mit Angaben zum jeweiligen Aufenthaltsstatus.
  • Sprachnachweis auf dem Niveau B1 (mündlich) und A2 (schriftlich) in Deutsch oder Französisch oder ein Dokument, welches belegt, dass die sprachlichen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Diplom).
  • Bestätigung der Sozialdienste der letzten 10 Jahre (auch der Ehepartnerin / des Ehepartners)
  • Bestätigung über die Bezahlung der Steuern
  • Strafregisterauszug für Privatpersonen (ab 18 Jahren)
  • Auszüge aus den Betreibungsregistern der Aufenthaltsorte der letzten 5 Jahre (auch der Ehepartnerin / des Ehepartners resp. der eingetragenen Partnerin / des eingetragenen Partners).

Möchten Sie ein Gesuch einreichen?

Der Bürgerrechtsdienst der Stadt Bern steht Ihnen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zu einem Beratungsgespräch. Bringen Sie dazu unbedingt Ihren Ausländerausweis mit. Wir werden Sie zum Verfahren informieren und Ihnen das nötige amtliche Formular aushändigen (deutsch oder französisch). Zudem erfahren Sie, welche Dokumente erforderlich sind. 

Nach Einreichung des Einbürgerungsgesuches werden Sie vom Bürgerrechtsdienst der Stadt Bern zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, an dem Sie über die weiteren Verfahrensschritte detailliert orientiert werden.

Gebühren Stadt Bern

  • Einzelperson: Fr. 400.00
  • Ehepaar: Fr. 600.00
  • Jugendliche, die das Gesuch vor dem 18. Geburtstag einreichen: Fr. 200.00

Gebühren Kanton Bern

  • Einzelperson: Fr. 1'150.00
  • Ehepaar: Fr. 1'725.00
  • Jugendliche, die das Gesuch vor dem 18. Geburtstag einreichen: Fr. 575.00

Gebühren Bund

  • Einzelperson: Fr. 100.00
  • Ehepaar: Fr. 150.00
  • Jugendliche, die das Gesuch vor dem 18. Geburtstag einreichen: Fr. 50.00

Allfällige Anpassungen der Gebühren bleiben vorbehalten.

Das Einbürgerungsverfahren in der Stadt Bern kann auf Deutsch oder Französisch durchlaufen werden. Wenn Sie französisch bevorzugen, sagen Sie uns das beim Beratungsgespräch. Sie erhalten dann das französische Gesuchformular.

Sie können ein Gesuch auf Einbürgerung in der Stadt Bern stellen, wenn alle untenstehenden Punkte auf Sie zutreffen:

  • Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
  • Erfüllen der sprachlichen Voraussetzungen (Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich in Deutsch oder Französisch)
  • Bestandener Einbürgerungstest
  • Keine hängigen Betreibungen oder Verlustscheine in den letzten 5 Jahren
  • Keine Einträge im Strafregister
  • Keine Steuerausstände
  • Kein Bezug von Sozialhilfe während der letzten 10 Jahren oder bezogene Leistungen wurden zurückbezahlt
  • Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen, Integration in die Gesellschaft, Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung, aktive Teilnahme am Wirtschafts- oder Bildungsleben.
  • Mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (zusammengerechnet): Für die Berechnung der Frist von 10 Jahren wird die Zeit mit Wohnsitz in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr doppelt gezählt. Der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen.
  • In den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
  • Direkt vor der Einreichung des Gesuchs mindestens 2 Jahre Wohnsitz in der Stadt Bern (ununterbrochen)
  • Stellen Personen ein Gesuch, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Schweizerin, einem Schweizer leben, genügt ein Wohnsitz von insgesamt 5 Jahren in der Schweiz. Die eingetragene Partnerschaft muss seit mindestens 3 Jahren bestehen und der zweijährige ununterbrochene Wohnsitz in der Gemeinde Bern muss gegeben sein.

Weitere Informationen.

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