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Ordentliche Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Ablauf Einbürgerungsverfahren

Der  Ablauf Einbürgerungsverfahren Stadt Bern (PDF, 118.4 KB) bietet Ihnen eine Übersicht.

Alle Details finden Sie im Abschnitt Gesuch um Einbürgerung.

Einbürgerungstest

Grundsätzlich müssen seit 2014 alle Einbürgerungswilligen ab dem 16. Altersjahr einen Einbürgerungstest absolvieren.

Der Einbürgerungstest beinhaltet 48 Fragen im Multiple Choice- oder Zuordnungsverfahren zu folgenden Themen:

  • Geschichte
  • Geografie
  • Kultur
  • Staatskunde
  • Politische Rechte und Pflichten
  • Sozialversicherungen

Weitere Informationen finden Sie im  Merkblatt Einbürgerungskurs/Einbürgerungstest (PDF, 135.3 KB).

Möchten Sie Ihr Wissen prüfen? Hier geht es zu den Einbürgerungs-Übungstests.

Gesuch um Einbürgerung

Möchten Sie ein Gesuch einreichen?

Der Bürgerrechtsdienst der Stadt Bern steht Ihnen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zu einem Beratungsgespräch. Bringen Sie dazu unbedingt Ihren Ausländerausweis mit. Wir werden Sie zum Verfahren informieren und Ihnen das nötige amtliche Formular aushändigen (deutsch oder französisch).

Zudem erfahren Sie, welche Dokumente nötig sind. Unerlässlich sind in jedem Fall:

  • Attest über die Absolvierung des Einbürgerungstests
  • Bestätigung über den Nichtbezug von Sozialhilfe
  • Nachweis der Personendaten
  • Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis): Kopie
  • Reisepässe / Reiseausweise: Kopien
  • Sprachstandnachweis in Deutsch
  • Wohnsitzbescheinigungen der letzten 10 Jahre mit Angaben über die Ausweiskategorien (oder den Aufenthaltstiteln)

Nach Einreichung des Einbürgerungsgesuches werden Sie vom Bürgerrechtsdienst der Stadt Bern zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, an dem Sie über die weiteren Verfahrensschritte detailliert orientiert werden.

Kosten der Einbürgerung

Gebühren Stadt Bern

  • Einzelperson: Fr. 400.00
  • Ehepaar: Fr. 600.00
  • Jugendliche, die das Gesuch vor dem 18. Geburtstag einreichen: Fr. 200.00

Gebühren Kanton Bern

  • Einzelperson: Fr. 1'150.00
  • Ehepaar: Fr. 1'725.00
  • Jugendliche, die das Gesuch vor dem 18. Geburtstag einreichen: Fr. 575.00

Gebühren Bund

  • Einzelperson: Fr. 100.00
  • Ehepaar: Fr. 150.00
  • Jugendliche, die das Gesuch vor dem 18. Geburtstag einreichen: Fr. 50.00

Allfällige Anpassungen der Gebühren bleiben vorbehalten.

Verfahrenssprache

Das Einbürgerungsverfahren in der Stadt Bern kann auf Deutsch oder Französisch durchlaufen werden. Wenn Sie französisch bevorzugen, sagen Sie uns das beim Beratungsgespräch. Sie erhalten dann das französische Gesuchformular.

Voraussetzungen

Eingebürgert werden kann, wer die Eignung erfüllt, das heisst wer

  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist,
  • mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist,
  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet,
  • am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnimmt,
  • die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet,
  • sich über die Verständigungsfähigkeit in Deutsch ausweisen kann (Sprachniveau schriftlich A2, mündlich B1),
  • einen Sprachnachweis in Deutsch auf dem Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich beibringt,
  • einen Einbürgerungstest bestanden hat,
  • über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügt,
  • keine Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen zurückbezahlt hat,
  • die Werte der Bundesverfassung respektiert.

Weitere Voraussetzungen: Wohnsitzdauer

  • Insgesamt 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuches.
  • Mindestens 2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Gemeinde Bern vor Einreichung des Gesuches.
  • Stellen Personen ein Gesuch, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Schweizerin, einem Schweizer leben, genügt ein Wohnsitz von insgesamt 5 Jahren in der Schweiz. Die eingetragene Partnerschaft muss seit mindestens 3 Jahren bestehen und der zweijährige ununterbrochene Wohnsitz in der Gemeinde Bern muss gegeben sein.
  • Für die Berechnung der Frist von 10 Jahren wird die Zeit, während der die gesuchstellende Person zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gezählt. Der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen.

Weitere Informationen.

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