Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Informationen für Lehrpersonen

Vorgehen bei der Anmeldung für die Begabtenkurse Bern (BeKuBe)

Haben Sie die Vermutung, dass eine Schülerin oder ein Schüler Ihrer Klasse intellektuell ausserordentlich begabt ist, sollten Sie als Erstes Kontakt mit den Eltern aufnehmen und sie über die Möglichkeit einer genaueren Abklärung sowie die Förderangebote informieren. Hierbei stehen Ihnen die Themenverantwortliche / der Themenverantwortliche für Begabtenförderung mit Rat und Tat zur Seite. Dabei handelt es sich um eine IF-Lehrperson ihres Schulstandortes, die Sie hinsichtlich der Förderung von begabten Schüler*innen und des weiteren Vorgehens unterstützen kann. Zudem kann zur weiterführenden Beratung und Unterstützung die Ihrem Standort zugeteilte Lehrperson für Begabtenförderung beigezogen werden. 

Sind die Eltern mit einer Abklärung einverstanden, können Sie die Schülerin oder den Schüler mit dem allgemeinen Anmeldeformular bei der für Ihre Schule zuständigen Erziehungsberatung  anmelden. 

Die angemeldete Schülerin bzw. der angemeldete Schüler wird für einen Intelligenztest von der Erziehungsberatung des Kantons Bern (EB) aufgeboten. Erreicht er/sie im Test einen Quotienten von mind. 130, stellt die EB bei der Schulleitung den «Antrag auf Zuweisung zur Förderung von intellektuell ausserordentlich Begabten». Die Schulleitung bewilligt in der Regel die Teilnahme. Die Schülerin/der Schüler kann sich somit für max. 4 Lektionen vom Unterricht dispensieren lassen. Der Besuch der Begabtenkurse gilt somit nicht als Absenz.

Das Schulamt bzw. die zuständige Lehrperson für Begabtenförderung informiert die Eltern über die Zulassung und über die verschiedenen Angebote (Pull-Out, Integrative Begabtenförderung, weitere Angebote). Es besteht keine Pflicht, diese zu nutzen.
Wünschen die Eltern eine Förderung und Begleitung initiiert die Lehrperson für Begabtenförderung einen Runden Tisch zwischen den Eltern, der Klassenlehrperson, der Lehrperson für Begabtenförderung. An dem Runden Tisch wird die Art der Förderung definiert und das entsprechende Formular ausgefüllt. 

Schüler*innen, die bei der ersten Abklärung einen IQ-Wert zwischen 125 und 129 erreichen, können auf Gesuch der Eltern zu einer zweiten Abklärung angemeldet werden.

Die Begabtenförderung der Stadt Bern ist ein Angebot der Volksschule und kann keine Schüler*innen aus Privatschulen aufnehmen.

Für weitere Fragen zum Thema Hochbegabung steht Ihnen der  des Schulamtes Bern zur Verfügung.

Weitere Informationen.

Kontakt

BeKuBe Informationen für Lehrkräfte Telefon 031 321 64 43

Fusszeile