Medienmitteilungsnummer 28
Die Stadtpolizei Bern teilt mit:
Einführung Nachtfahrverbot in der Matte
Das Nachtfahrverbot für Motorwagen gilt ab Mitternacht bis um 5 Uhr früh in der Badgasse, Gerberngasse, Mattenenge, Mühlenplatz, Schifflaube, Wasserwerkgasse und in einem Teil der Aarstrasse (ab Höhe Haus Badgasse 53 bis Schifflaube). Ausserhalb dieser Zeiten ist in den oben genannten Strassen der Zubringerdienst gestattet. Vom Nachtfahrverbot ausgenommen sind Anwohner, Geschäftsbetriebe, Berufstätige in der betroffenen Zone, Linienverkehr und Taxis. Ebenfalls per Ende Januar 2004 ist ab 22 Uhr bis 9 Uhr für BesucherInnen der Matte das Parkieren in der Aarstrasse, zwischen Weihergasse und Badgasse (Haus Nr. 53), gestattet.
Polizeikommando der Stadt Bern