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30. Januar 2004 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 28

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:

Einführung Nachtfahrverbot in der Matte

pid. Die Umsignalisation des vor vier Jahren erstmals publizierten Nachtfahrverbotes für die Matte kann per Ende Januar 2004 vorgenommen werden. Die Umsetzung der Signalisation erfolgt koordiniert mit verstärkten Kontrollen der Stadtpolizei Bern. Mit dem Aufstellen der Neusignalisation ist das Regime rechtsgültig.

Das Nachtfahrverbot für Motorwagen gilt ab Mitternacht bis um 5 Uhr früh in der Badgasse, Gerberngasse, Mattenenge, Mühlenplatz, Schifflaube, Wasserwerkgasse und in einem Teil der Aarstrasse (ab Höhe Haus Badgasse 53 bis Schifflaube). Ausserhalb dieser Zeiten ist in den oben genannten Strassen der Zubringerdienst gestattet. Vom Nachtfahrverbot ausgenommen sind Anwohner, Geschäftsbetriebe, Berufstätige in der betroffenen Zone, Linienverkehr und Taxis. Ebenfalls per Ende Januar 2004 ist ab 22 Uhr bis 9 Uhr für BesucherInnen der Matte das Parkieren in der Aarstrasse, zwischen Weihergasse und Badgasse (Haus Nr. 53), gestattet.

Polizeikommando der Stadt Bern

bgu

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