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1. Juni 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Parkcafé am Egelsee ist zonenkonform

Das Verwaltungsgericht gibt der Stadt Bern Recht: Das Parkcafé am Egelsee ist zonenkonform. Der Gemeinderat begrüsst den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern.

Die bisherige Haltung der Stadt Bern wird bestätigt: Das geplante Parkcafé im ehemaligen Entsorgungshof Egelsee ist zonenkonform. Das Verwaltungsgericht korrigiert damit den Entscheid der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Diese hatte die vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland auf fünf Jahre befristet erteilte Bau- und Betriebsbewilligung aufgehoben mit der Begründung, dass das Parkcafé nicht zonenkonform und die Ausnahmefähigkeit nicht gegeben sei, weil ein ausreichendes öffentliches Interesse fehle.

Entscheid weitergezogen

Der Gemeinderat zog den Entscheid der BVD an das Verwaltungsgericht weiter. Dies unter anderem deshalb, weil das Angebot eines Parkcafés am Egelsee in der Quartierpartizipation ausdrücklich gewünscht worden war und 2017 im Rahmen eines Versuchsbetriebs im Quartier grossen Zuspruch fand.

Dank des Entscheids des Verwaltungsgerichts braucht es für diesen Betrieb in einer städtischen Parkanlage auch keine Ausnahmebewilligung für zonenfremde Nutzung, wie dies noch der Regierungsstatthalter verlangt hatte. Wann ein Cafébetrieb am Egelsee seine Türen öffnen kann, bleibt allerdings weiterhin offen. Falls keine der unterlegenen Parteien (zwei Vereine sowie vier Privatpersonen) den verwaltungsgerichtlichen Entscheid beim Bundesgericht anficht, wird das Verfahren für die weiteren offenen Punkte (u.a. Naturwerte, Lärmschutz) bei der BVD fortgesetzt. Der Gemeinderat setzt sich weiterhin für eine möglichst zeitnahe Lösung ein.

Gemeinderat der Stadt Bern

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