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3. April 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Zwischennutzung Schützenmatte wird in jetziger Form beendet

Die Zwischennutzung auf der Schützenmatte wird in der jetzigen Form nach eineinhalb Jahren vorzeitig beendet. Dies hat die Stadt Bern gemeinsam mit dem Leistungsvertragspartner, dem Verein PlatzKultur, entschieden. Grund für den Entscheid ist das blockierte Baubewilligungsverfahren, das die zur Fortsetzung des Projekts nötige Planungssicherheit verunmöglicht.

Seit November 2018 ist der Verein PlatzKultur im Auftrag der Stadt Bern dafür besorgt, die Schützenmatte mit vielfältigen Nutzungen und Aktivitäten zu beleben. Der Verein PlatzKultur hat sich gemeinsam mit seinen Projektpartnern unter teils widrigen Rahmenbedingungen zu einem verlässlichen, akzeptierten und innovativen Akteur im Raum Schützenmatte entwickelt. Bedauerlicherweise ist das für den Weiterbetrieb der Infrastruktur erforderliche Baugesuch seit Monaten durch Einsprachen blockiert. Es erscheint heute als aussichtslos, innert nützlicher Frist eine Baubewilligung zu erlangen.

Trotz konstruktiven Bemühungen kein Durchbruch

Die Stadt Bern steht seit einem Jahr mit den Einsprechenden gegen das für die Zwischennutzung der Schützenmatte eingereichte Baugesuch im Austausch. Dank beidseitiger Bereitschaft zur konstruktiven Lösungssuche konnte bisher über Verfahrenssistierungen ein etappenweiser Weiterbetrieb der Zwischennutzung ermöglicht werden. Voraussetzung dafür war die mit externen Lärmmessungen bestätigte Erkenntnis, dass die im Rabbental- und Altenbergquartier störenden Lärmbelastungen nicht aus der Zwischennutzung stammen, sondern aus illegalen Veranstaltungen im Bereich des Eisenbahnviadukts. Der Gemeinderat hat deshalb im Dezember 2019 einen Kredit zur Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zu Lärmschutzmassnahmen gesprochen. Zudem hat die Stadt Bern mit dem Verein PlatzKultur eine konzeptionelle Anpassung der Zwischennutzung vorangetrieben, die eine Fokusverschiebung weg von kulturellen und gastronomischen hin zu sportlichen Veranstaltungen ermöglicht hätte. Trotz dieser Anstrengungen ist in den letzten Wochen deutlich geworden, dass die Bereitschaft zu weiteren längerfristigen Verfahrenssistierungen bzw. zum Verzicht auf erneute Einsprachen gegen ein allfälliges neues Baugesuch nicht zu erlangen ist.

Betrieb wegen Veranstaltungsverbot sowieso eingestellt

Aufgrund der Erkenntnis, dass das Erlangen der für Platzbetreiber und Behörden erforderlichen Planungssicherheit in den nächsten Monaten nicht realistisch ist, haben die Stadt Bern und der Verein PlatzKultur den einvernehmlichen Entscheid zum Projektabbruch getroffen. Wegen des im Rahmen der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassenen Verbots öffentlicher Veranstaltungen ist derzeit zumindest bis zum 19. April – und wohl auch darüber hinaus – sowieso kein Betrieb möglich.

Auftrag zur Belebung der Schützenmatte wird weiterverfolgt

Gleichwohl sollen die Nutzung und Belebung der Schützenmatte im engen Rahmen des rechtlich Zulässigen weitergeführt werden. Gemäss den in zahlreichen Gesprächen und Abklärungen gewonnenen Erkenntnissen soll der Platz inskünftig mehr Übersichtlichkeit aufweisen, und es soll eine weitergehende Durchmischung des Publikums begünstigt werden. Im Vordergrund stehen dafür namentlich Sport- und Freizeitnutzungen zur aktiven Betätigung. Die Stadt Bern wird dafür besorgt sein, dass auf dem Platz jene baulichen Anpassungen vorgenommen werden, welche die angestrebte sportliche Nutzung ermöglichen und die Aufenthaltsqualität erhöhen (Markierung von Sportnutzungen, Pflanzen von Bäumen und Sitzgelegenheiten).

Massnahmen zu Lärmreduktion und Sicherheit werden weitergeführt

Unabhängig vom Ende des gegenwärtigen Zwischennutzungskonzepts hält die Stadt Bern daran fest, Massnahmen zur Eindämmung von Lärmemissionen, die aus illegalen Aktivitäten – insbesondere nicht bewilligten Bars und Konzerten – hervorgehen, zu ergreifen. Die im Dezember 2019 in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zu baulichen, organisatorischen, (sicherheits-)technischen, betrieblichen und anderen Massnahmen wird daher fortgesetzt. Dasselbe gilt für die Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit.

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