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Anpassung der Bauordnung soll öffentliche Interessen sichern

11. Juni 2020

Die Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) sichern in der Bauordnung der Stadt Bern Flächen für öffentliche Infrastrukturen wie Schulen, Sportanlagen, Spitäler, Grün- und Freiräume oder Entsorgungshöfe. Damit die baurechtlichen Regelungen zu den ZöN wieder dem kantonalen Recht genügen, will der Gemeinderat die Bauordnung anpassen. Für die entsprechenden Planungsarbeiten unterbreitet er dem Stadtrat einen Kredit in der Höhe von 850’000 Franken. Die Stimmberechtigten stimmen voraussichtlich 2024 über die Teilrevision ab.

In der Stadt Bern gibt es heute 168 ZöN-Areale, die sich aus insgesamt 740 Parzellen zusammensetzen und im Besitz von 110 Grundeigentümerschaften sind. Darunter befinden sich – nebst der Einwohnergemeinde Bern – die Burgergemeinde Bern, Kirchgemeinden, diverse Bundesämter, der Kanton Bern sowie verschiedene Organisationen, Firmen und Privatpersonen. Damit diese Zonen nicht in aufwändigen, teuren und lange dauernden Einzelverfahren an das kantonale Recht angepasst werden müssen, hat der der Gemeinderat beschlossen, sämtliche ZöN in der Stadt Bern im Rahmen einer Teilrevision der Bauordnung an die Vorgaben des kantonalen Baugesetzes anzupassen.

Medienmitteilung des Gemeinderates vom 11.06.2020

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