Brennbares Sperrgut
Brennbares Sperrgut wie Möbel oder Holz entsorgen Sie direkt auf unseren Entsorgungshöfen oder lassen es via Abholdienst abholen.
Was
- Möbel wie Sofas, Polstergruppen, Tische, Stühle, Betten, Regale, Sideboards, Wohnwände, Gestelle, Nachttische, Hocker, Schuhregale, Weinregale, Bürostühle, Liegestühle, etc.
- Holz (beschichtet und unbeschichtet) wie Holzmöbel, Holztische, Holzstühle, Holzgestelle, Altholz, Spanplatten, Holzbretter, Europaletten, Sperrholz, Holzspäne, Sägemehl, Sägespäne etc.
- Andere brennbare Gegenstände wie Besen, Teppiche, Kindersitze, Kinderwagen, Skateboards, etc.
Was nicht
- Eisenbahnschwellen, Fensterrahmen, Wurzelstöcke. Für die fachgerechte Entsorgung wenden Sie sich beispielsweise an die Firma AREC ABFALL-RECYCLING Bern AG.
Wo
- Entsorgungshof
- ÖkoInfoMobil (max. 100x50x50 cm, max. 15 kg)
- Abholdienst (kostenpflichtig)
Hinweise
- Kleinmöbel (100x50x50 cm) können auch mit einer Kleinsperrgutmarke versehen und für die Kehrichtabfuhr bereitgestellt werden.
- Auf die Verbrennung von naturbelassenem Holz (z. B. Ästen) im Garten verzichten, dies setzt unnötig grosse Mengen von Feinstaub und CO2 frei. Besser ist es, das naturbelassene Holz zu häckseln. Die Verbrennung von behandeltem Holz (Farbe, Lack, etc.) ist verboten.
Gebühren
Grobsperrgut brennbar / Mehrkomponentenabfälle: Übersicht Tarife (PDF, 93.7 KB)


