Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Pensionierung

Informationen zur Vorbereitung auf die Pensionierung, zu finanziellen Aspekten, Freizeit und Freiheit

Vorbereitung

Bild Legende:

Bereiten Sie sich frühzeitig auf die Pensionierung vor. Es stellen sich viele Fragen, vor allem zur finanziellen und rechtlichen Situation, aber auch zur neuen Freiheit.

Die Pro Senectute bietet einen Vorbereitungskurs für die Pensionierung an.

1. Bereits einige Jahre vor der geplanten Pensionierung:

  • Erstellen Sie frühzeitig ein Budget. Werden Ihre Einnahmen reichen? Wenden Sie sich bei Bedarf an eine Finanzberatung.
  • Bestellen Sie bei der AHV eine Vorausberechnung Ihrer AHV-Rente (gratis ab 40 Jahre, einmal alle 5 Jahre)
  • Gibt es Einkommenslücken? Haben Sie Kapital, diese rechtzeitig zu schliessen, z.B. durch Einkäufe in die Pensionskasse, die Säule 3a?
  • Möchten Sie sich einen Teil der Rente als Kapital auszahlen lassen? Informieren Sie Ihre Pensionskasse drei bis vier Jahre vor der Pensionierung.
  • Werden Sie Anspruch haben auf Ergänzungsleistungen? Nutzen Sie den EL-Rechner.
  • Überlegen Sie sich, wann Sie die Guthaben aus der 2. und 3. Säule beziehen wollen.
  • Nutzen Sie Beratungen, wie Ihr Einkommen nach der Pensionierung gesichert werden kann.
  • Regeln Sie Ihren Nachlass, z. B. mit dem Docupass der Pro Senectute (kostenpflichtig).

2. Drei bis vier Monate vor Rentenbeginn wichtig:

  • 1. Säule: Melden Sie sich mit dem Formular zum Rentenbezug bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse an. Genaueres finden Sie in den Leistungen der AHV. Wenn Sie Kinder oder Angehörige betreut haben, kann diese Zeit angerechnet werden:
    Erziehungsgutschriften: für jedes Jahr, in dem Sie Kinder unter 16 Jahren betreut haben.
    Betreuungsgutschriften: für jedes Jahr, in dem Sie pflegebedürftige Verwandte mit Anspruch auf Hilflosenentschädigung betreut haben.
  • 2. Säule, die BVG-Rente: Ihre Pensionskasse kann Ihnen die genaue Höhe Ihrer Rente nennen und Sie informieren, wie Sie die Rente bekommen.
  • 3. Säule: Wenn Sie in die Säule 3a eingezahlt haben, melden Sie sich dort. Beiträge in die Säule 3a sind bis zum ordentlichen Rentenalter möglich. Falls Sie erwerbstätig bleiben, können Sie auch weiterhin Beiträge leisten und steuerlich abziehen, längstens bis zum 69. (Frauen) bzw. 70. Altersjahr (Männer).

Frühpensionierung

Sie  können ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter in Pension gehen. Männer können sich ab 63 Jahren pensionieren lassen, Frauen ab 62 Jahren.

Schicken Sie Ihre Anmeldung drei oder vier Monate vor dem Erreichen des gewünschten Pensionsalters an Ihre Ausgleichskasse, spätestens am letzten Tag des Monats, in dem Sie das Alter erreichen, ab dem Sie zur Frühpensionierung berechtigt sind. Bei einer späteren Anmeldung ist der vorzeitige Bezug erst ab dem nächsten Geburtstag möglich.

Und jetzt?

Sie sind frisch pensioniert und damit im besten Alter,....

... auszuschlafen, zu reisen, das Leben zu geniessen. Sie haben endlich Zeit. Vielleicht machen Sie sich aber auch Sorgen über Ihr Sozialleben ohne die bisherigen Kaffeepausen und Mittagessen? Da gibt es Abhilfe:

Finanzielle und soziale Folgen

Die finanziellen Einbussen durch die Pensionierung können immens sein. Lassen Sie sich beraten. Sie finden in Bern zahlreiche günstige oder kostenlose Freizeit- und Bewegungsangebote. Prüfen Sie auch, ob Sie Anspruch haben auf eine Vergünstigung Ihrer Krankenkassenprämie, auf Ergänzungsleistungen, auf eine Kulturlegi oder auf Betreuungsgutsprachen

Die Pensionierung gilt auch als Risiko für Einsamkeit. Stöbern Sie auf unserer Webseite Glücklich allein oder einsam? nach Ideen und Möglichkeiten, die neue Lebensphase beglückend zu gestalten. 

Weitere Informationen.

Fusszeile