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Bestätigung des Sozialdienstes

Bestätigung für den Bezug oder Nichtbezug von Sozialhilfe 

Benötigen Sie eine Bestätigung, dass Sie Sozialhilfe oder keine Sozialhilfe beziehen / bezogen haben,

  • weil Sie Ihren Wohnkanton wechseln,
  • weil Sie ein Gesuch für den Familiennachzug stellen möchten,
  • oder weil Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung / Niederlassungsbewilligung verlängern wollen?

Wichtig: Informationen zu Bestätigungen für die Einbürgerung finden Sie im zweiten Teil auf dieser Seite.

Für die Ausstellung der Bestätigung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass/ID/B- oder C-Ausweis)
  • Schreiben des Amtes

Abgabe Ihrer Unterlagen

Sie können uns Ihre Anfrage und die Unterlagen

  • elektronisch zustellen (),
  • per Post senden (Sozialdienst der Stadt Bern, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern),
  • oder bei uns am Schalter an der Schwarztorstrasse 71 abgeben.

Hinweis: Die Bearbeitungsfrist beträgt:

  • bei Bestätigungen für den Nichtbezug von Sozialhilfe in der Regel fünf Arbeitstage
  • bei Bestätigungen für den Bezug von Sozialhilfe in der Regel zehn Arbeitstage

Bestätigung für die Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für die Ausstellung der Bestätigung benötigen wir von Ihnen verschiedene Unterlagen.

Ordentliche Einbürgerung

  • ausgefülltes Formular (Personalien der gesuchstellenden Person und Bestätigungszeitraum) mit dem Titel «Bestätigung des Sozialdienstes»
    Hinweis: Das Formular erhalten Sie beim Bürgerrechtsdienst. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Ausweiskopie (Pass/ID/B- oder C-Ausweis)
    Hinweis: Für die ordentliche Einbürgerung benötigen Sie einen C-Ausweis.
  • aktuelle Privatadresse zwecks Retournierung der Unterlagen

Erleichterte Einbürgerung

Abgabe Ihrer Unterlagen

Sie können uns Ihre Anfrage und die Unterlagen

  • elektronisch zustellen (),
  • per Post senden (Sozialamt der Stadt Bern, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern),
  • oder bei uns am Schalter an der Schwarztorstrasse 71 abgeben.

Hinweis: Die Bearbeitungsfrist beträgt in der Regel fünf bis zehn Arbeitstage.

Weitere Informationen.

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