Was sind Ihre Rechte und Pflichten in der Sozialhilfe?
Wenn Sie die Voraussetzungen zum Bezug von Sozialhilfe erfüllen, gelten für Sie verschiedene Rechte und Pflichten.
Ihre Rechte
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf:
- eine unentgeltliche Beratung
- wirtschaftliche Hilfe
- auf ein willkürfreies und rechtsgleiches Handeln
- ein faires Verfahren
- die Wahrung Ihrer Würde sowie
- die Einhaltung der strengen Datenschutzbestimmungen
Die Ausrichtung von Sozialhilfe ist in folgenden Gesetzen, Weisungen und Ausführungserlassen detailliert geregelt, namentlich:
- im Sozialhilfegesetz des Kantons Bern,
- in der Sozialhilfeverordnung,
- in den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe, den SKOS-Richtlinien und
- in den Unterstützungsrichtlinien.
Mehr zur materiellen oder wirtschaftlichen Hilfe des Sozialamtes finden Sie im Bereich Materielle Hilfe.
Ihre Pflichten
Wenn Sie unterstützt werden, müssen Sie gemäss Artikel 28 des Sozialhilfegesetzes bestimmte Pflichten erfüllen.
Die wichtigsten sind:
- Sie haben eine wahrheitsgetreue Auskunftspflicht sowie eine umgehende Meldepflicht über alle unterstützungsrelevanten Ereignisse wie beispielsweise Wohn- und Aufenthaltssituation, Zivilstand, Dritteinnahmen, Vermögensanfall etc.
- Sie müssen die Weisungen des Sozialdienstes befolgen.
- Sie haben eine Mitwirkungspflicht. Sie sind verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, damit Sie von der Sozialhilfe abgelöst werden können wie beispielsweise ernsthafte und realistische Arbeitsbemühungen, Teilnahme an Integrationsprogrammen etc.
- Sie müssen alles Erforderliche unternehmen, um Ihre Bedürftigkeit zu mindern.
- Sie unterstehen der Rückerstattungspflicht.
Verletzen Sie diese Pflichten, können Ihre Leistungen gekürzt oder sogar eingestellt werden.
Der Sozialdienst und das Kompetenzzentrum Arbeit KA haben keine medizinischen Fachkenntnisse. Deshalb wird zur Klärung medizinischer Fragen eine Vertrauensärztin / ein Vertrauensarzt hinzugezogen. Diese unterstehen dem Arztgeheimnis.