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Kontrollen und Sanktionen

Lesen Sie hier, welche Kontrollinstrumente dem Sozialdienst zur Verfügung stehen.

Die beschränkten Mittel der Sozialhilfe sollen den tatsächlich Bedürftigen zukommen. Es braucht deshalb Kontrollmechanismen, um Schwarzarbeit, versteckte Bankkonti und weitere Missbräuche erkennen zu können. Der Sozialdienst wendet folgende Kontrollinstrumente an:

Bei der Prüfung von Unterstützungsgesuchen

  • Überprüfung der persönlichen Angaben der finanziellen Verhältnisse, der Arbeitsverhältnisse usw.

Laufend

  • Regelmässige Besprechungen
  • Kontrolle der Abmachungen, der Arbeitsbemühungen, der Wohnungssuche, der Quittungen etc.
  • Zusatzabklärungen bei der Gewerbepolizei, beim Strassenverkehrsamt, bei der Fremdenpolizei, bei den Steuerbehörden usw. durch das Sozialrevisorat
  • Einbezug des Vereins Sozialinspektion bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch

Jährlich

  • Die Sozialbehörde und das Finanzinspektorat machen Kontrollen einzelner Dossiers.

Wer Sozialhilfe durch unrichtige oder unvollständige Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen erwirkt, wird bestraft (Art. 85 Sozialhilfegesetz).

Unterstützten Personen, welche die Mitarbeit verweigern, können die Leistungen gemäss SKOS-Richtlinien  gekürzt oder ganz verweigert werden.

Weitere Informationen.

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