Kindesschutz
Wenn Kinder und Jugendliche in Schwierigkeiten sind oder Unterstützung benötigen, bietet die Stadt Bern verschiedene Angebote im Bereich der ambulanten und stationären Hilfe an. Wir unterstützen Eltern, Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei sozialen und familiären Problemen. Auch Fachpersonen erhalten professionellen Rat bei ihren Anliegen.
In der Stadt Bern ist der Bereich Kindesschutz des Amtes für Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) für alle Beratungstätigkeiten und das Erfüllen der KESB-Aufträge zuständig. Im freiwilligen Bereich sind die Mitarbeiter*innen des Bereichs Kindesschutz zuständig für die Indikation und Vermittlung von KFSG-Leistungen für in der Stadt Bern wohnhafte Familien. Im Rahmen des Gesetzes über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KSFG) können Leistungen wie eine Familienbegleitung, einer Besuchsrechtsbegleitung oder einer Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermittelt werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend und Familie Schlossmatt ist ein Leistungserbringer von ambulanten und stationären Leistungen (sozialpädagogische Familienbegleitung und verschiedene Wohngruppen inkl. Notaufnahmen).
Wege und Massnahmen zum Schutz des Kindes
Ist das Wohl des Kindes gefährdet und wollen oder können die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe sorgen, so trifft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes. Sie kann auch den Eltern oder dem Kind Weisungen erteilen. Ebenfalls kann die KESB Eltern zu einer Beratung anweisen, wenn sich diese aufgrund der Trennung in einem hochstrittigen Kontext befinden.
Eltern oder betroffene Jugendliche können bei der KESB eine Selbstmeldung einreichen.
Betroffene, Angehörige und Fachpersonen können eine Gefährdungsmeldung bei der KESB einreichen, wenn sie vermuten, dass ein Kind gefährdet ist.
Eltern, welche Unterstützung wünschen in einer konflikthaften Scheidungs- oder Trennungssituation können sich über das Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT) über die kindzentrierte Beratung informieren und im Rahmen einer Selbstmeldung bei der KESB eine kindzentrierte Beratung beantragen.
