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Öffentliche Auflage der Änderungen der Überbauungsordnung Wylerringstras-se 34, 36, 46 und 48 (Wifag-Areal)

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderungen der Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48 (Wifag-Areal) zur öffentlichen Auflage.

Öffentliche Auflage der Änderungen der Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48 (Wifag-Areal)

 

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderungen der Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48 (Wifag-Areal) mit Plan Nr. 1433/2 vom 14.03.2024 gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

                                   21. März 2024 bis 22. April 2024

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Der Stadtrat von Bern hat die vom 15. Juni bis 14. Juli 2023 öffentlich aufgelegte Überbauungsordnung am 14. März 2024 mit nachfolgenden Änderungen gegenüber der öffentlich aufgelegten Version beschlossen:

 

-    Artikel 10 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Mindestens 20 % des gesamten Wirkungsbereichs sind als naturnahe Lebensräume auszugestalten und fachgerecht zu pflegen. Für Ausgestaltung und Pflege gilt der «Schlüssel zur Anrechenbarkeit naturnaher Lebensräume» aus dem «Handbuch und Ratgeber Biodiversität in der Stadt Bern» (Stand Mai 2014).

-    Artikel 12 Absätze 1 und 3 werden wie folgt geändert:

Absatz1: Für den ganzen Wirkungsbereich sind maximal 570 Fahrten (durchschnittlicher Tagesverkehr DTV, Anlieferungsverkehr nicht enthalten) zulässig. Es dürfen maximal 190 Abstellplätze für Motorfahrzeuge erstellt werden. Für die Fahrten ist ein Controlling durchzuführen.

Absatz 3: Mindestens 5 der 190 Abstellplätze sind ab der 1. Bauetappe für Carsharing zu reservieren. Zusätzlich sind Infrastrukturen für Elektrofahrzeuge gemäss SIA Merkblatt 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» vorzusehen.

Der Erläuterungs- und Raumplanungsbericht zur Planung sowie das Mobilitätskonzept wurden entsprechend angepasst.

 

Die Überbauungsordnung kann mit diesen Änderungen während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) eingesehen werden. Die Überbauungsordnung kann zudem im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Wer im Sinne von Artikel 35 oder Art. 60 Baugesetz, von Art. 61 Naturschutzgesetz oder von Art. 12 und 12b Natur- und Heimatschutzgesetz in seinen eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen der Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48 (Wifag-Areal) bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache und/oder Rechtsverwahrung erheben sowie Lastenausgleichsbegehren anmelden. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).

Weitere Informationen.

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