Die Stadt Bern erhebt auf dem amtlichen Wert Ihres Grundstücks eine Liegenschaftssteuer von 1,5 ‰. Die Liegenschaftssteuer schulden Sie, wenn Sie am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres als Eigentümerin oder Eigentümer bzw. Nutzniesserin oder Nutzniesser im Grundbuch eingetragen sind. Die Liegenschaftssteuer ist eine Jahressteuer. Es werden keine pro rata Rechnungen gestellt. Die Käufer/Verkäufer haben sich über eine Aufteilung im Kaufs-/Verkaufsjahr selber zu einigen.