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StimmabgabeAbstimmen an der UrneDie Stimmlokale der Stadt Bern sind wie folgt geöffnet: Donnerstag und Freitag, 08.00 - 17.00 Uhr Samstag, 08.00 - 18.00 Uhr, und Sonntag, 08.00 - 12.00 Uhr Samstag, 16.00 - 18.00 Uhr, und Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr Bitte beachten Sie die neuen Stimmlokale ab September 2009. Brieflich abstimmenWer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert «Stimm-/Wahlzettel» und klebt dieses zu. Das Kuvert darf keine Kennzeichen tragen. Der Stimmrechtsausweis ist im entsprechenden Feld zu unterschreiben und zusammen mit dem verschlossenen Stimmkuvert in das Antwortkuvert zu legen. Im Fenster muss die Adresse des Stimmregisters erscheinen.
An der Urne werden keine Antwortkuverts entgegengenommen. Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
Die Annahme nicht oder ungenügend frankierter Antwortkuverts kann verweigert werden. Strafbestimmungen: Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs).
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