Ambitionierte Ziele für den Fuss- und Veloverkehr
Der Gemeinderat setzt sich ehrgeizige Ziele auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität. Bis im Jahr 2035 sollen zwei Drittel aller Wege in der Stadt Bern mit dem Velo oder zu Fuss zurückgelegt werden. Für die dafür nötigen Massnahmen will der Gemeinderat mit der Totalrevision des Reglements zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs mehr Mittel zur Verfügung stellen. Gleichzeitig legt er mit den verabschiedeten Masterplänen Veloinfrastruktur und Fussverkehr Standards für künftige Planungen fest.
Mit der Förderung des Fuss- und Veloverkehrs will der Gemeinderat zu einer gesunden und lebenswerten Stadt mit einer hohen Aufenthaltsqualität beitragen. Entsprechend ist er erfreut, dass das im Reglement zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs (RFFV) festgehaltene Ziel für das Jahr 2030 bereits in der Periode für die Berichterstattung 2022 - 2024 erreicht wurde: Binnen zehn Jahren hat sich in der Stadt Bern der Anteil des Velos am Gesamtverkehr auf 20 Prozent verdoppelt.
30 Prozent Veloanteil bis 2035
Um dem Anspruch einer Velohauptstadt gerecht zu werden und die städtischen Klimaziele zu erreichen, hat der Gemeinderat für das Umsetzungsprogramm 2025 – 2027 ein neues Ziel festgelegt: Der Anteil der mit dem Velo zurückgelegten Wege soll bis 2035 auf 30 Prozent ansteigen und der Anteil der zu Fuss zurückgelegten Wege auf dem Niveau von 35 Prozent gehalten werden.
«30 Prozent Veloanteil ist ein ambitioniertes Ziel», sagt Verkehrsdirektor Matthias Aebischer. «Wenn wir es schaffen, dass insbesondere auch Menschen mit einem grösserem Sicherheitsbedürfnis und wenig Veloerfahrung in den Sattel steigen, dann ist das aber durchaus realistisch».
Neue Standards für Fuss- und Veloverkehr
Der Gemeinderat will, dass möglichst vielen Menschen von jung bis alt ein eigenständiges und sicheres Fortbewegen zu Fuss und mit dem Velo ermöglicht wird. Grundlage dafür sind die Masterpläne Fuss- und Veloverkehr, die Standards für künftige Planungen von Verkehrsinfrastrukturprojekten festlegen.
Dazu gehören Leitlinien für den weiteren Ausbau des Velowegnetzes sowie der Veloparkierung rund um den Bahnhof, die klarere Trennung der Fusswege von Velowegen, kinderfreundliche Schulumgebungen und Schulstrassen, die hindernisfreie Gestaltung der Infrastruktur, mehr Aufenthaltsqualität und die Stärkung des Vortritts für Fussgänger*innen. Nach Abschluss und Auswertung der öffentlichen Vernehmlassung (vgl. Medienmitteilung vom 10. Januar 2024) hat der Gemeinderat den aktualisierten Masterplan Veloinfrastruktur sowie den neuen Masterplan Fussverkehr genehmigt.
Gemeinderat beantragt dem Stadtrat mehr finanzielle Mittel
Um die neuen Standards für den Fuss- und Veloverkehr umzusetzen und die Verkehrsverlagerung weg vom Auto weiter voranzutreiben, bedarf es zusätzlicher finanzieller Mittel. Neu sind für das jährliche Budget der Fachstelle Fuss- und Veloverkehr maximal 3,15 Millionen Franken statt wie bisher fix 2,45 Millionen Franken vorgesehen. Der konkrete Betrag soll jeweils im Budgetierungsprozess festgelegt werden. Im aktuellen Ausgaben- und Finanzplan ab 2027 ist der Betrag von 3,15 Millionen Franken bereits eingestellt. Der Gemeinderat hat die Totalrevision zuhanden des Stadtrates verabschiedet.
