ewb/BLS-Areal: Überbauungsordnung für neues Quartier
Planungsvorlage an den Stadtrat überweisen
Auf dem ewb/BLS-Areal im Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Ausserholligen soll ein dichter und öffentlich zugänglicher Quartierbaustein mit Arbeits- und Wohnnutzungen entstehen. Für die geplante Bebauung sind der Erlass einer Überbauungsordnung und der Verzicht auf die Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts für die Baubereiche des ewb-Grundstücks nötig. Der Gemeinderat hat die Vorlage an den Stadtrat verabschiedet. Die Stimmberechtigten werden voraussichtlich im Juni 2026 darüber befinden können.
